Aufgrund der Erfahrungen aus den Seminaren „Einführung in die Personalratsarbeit“ haben wir uns entschlossen, ein zweitägiges Vertiefungsseminar anzubieten. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Neben vielen Wünschen nach Spezialseminaren haben sich drei Themen für diese Vertiefungsseminare herauskristallisiert. Sie werden in diesem Seminar behandelt.
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Grundsätzlich gilt der TV-L für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Allerdings gelten für Lehrkräfte einige Besonderheiten.
In diesem Seminar werden folgende Themen bearbeitet:
Personalräte nehmen beim neuen Beurteilungswesen der Lehrkräfte eine Rolle als Kontrollinstanz wahr. Auch in anderen Fällen gibt es Unklarheiten und Beschwerden. Das Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnisse über die verschiedenen Formen der dienstlichen Beurteilungen, um die Personalräte in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben sachkundig zu erfüllen.
Aufgrund der Erfahrungen aus den Seminaren „Einführung in die Personalratsarbeit“ haben wir uns entschlossen, ein zweitägiges Vertiefungsseminar anzubieten. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Neben vielen Wünschen nach Spezialseminaren haben sich drei Themen für diese Vertiefungsseminare herauskristallisiert. Sie werden in diesem Seminar behandelt.
In zunehmendem Maße beschäftigt die Schulbehörde Arbeitnehmerinnen in befristeten Arbeitsverhältnissen. In der Regel wird dabei von Lehraufträgen gesprochen, aber auch von Honorarkräften oder Unterrichtsaufträgen.
Dabei werden oft Bewerberinnen und Bewerber ausgewählt, die über keine klassische Lehrerausbildung verfügen. Deshalb kommt es immer wieder zu Eingruppierungsproblemen und Meinungsverschiedenheiten bei der Einstufung.
Aufgrund der Erfahrungen aus den Seminaren „Einführung in die Personalratsarbeit“ haben wir uns entschlossen, ein zweitägiges Vertiefungsseminar anzubieten. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Neben vielen Wünschen nach Spezialseminaren haben sich drei Themen für diese Vertiefungsseminare herauskristallisiert. Sie werden in diesem Seminar behandelt.
Gesundheitsbeeinträchtigungen des Personals an Schulen entstehen insbesondere durch psychische Belastungen und Beanspruchungen. Der Gesetzgeber verpflichtet die Dienststellenleitung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, um entsprechende Schutzmaßnahmen zu konzipieren.
Schule als Arbeitsort beinhaltet vielfältige Gesundheitsbelastungen für das Personal.
Eine Aufgabe der Schulpersonalräte ist die Überwachung und die Mitarbeit an der Gestaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen.