Personalräte haben in vielfältiger Weise mit dem TV-L, dem Tarifvertrag der Länder – früher BAT – zu tun. Sie haben darüber zu wachen, dass der TV-L eingehalten wird, sie haben Mitbestimmungsrechte bei der Eingruppierung, bei der Einstufung, bei Höhergruppierungen etc. Außerhalb der Lehrkräfte auch bei Arbeitszeitregelungen.
Das eintägige Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des TV – L, die im Schulbereich von Bedeutung sind. Dies sind insbesondere die Themen Geltungsbereich des TV-L besonders bei Lehraufträgen, Gestaltung von Arbeitsverträgen (Befristung), Arbeitszeitbestimmungen, Eingruppierung und Bezahlungsstruktur sowie die besonderen Bestimmungen für Lehrkräfte.