Allgemeine Aufgaben des Schul-PR, Informationsrecht des Schul-PR, Fortbildungsmöglichkeiten des Schul-PR, Informationsarbeit und Sachverständige, Geschäftsführung des Schul-PR, Überblick über die Mitbestimmungsinhalte und –verfahren nach dem HambPersVG, Aufgabe und Wirkung von Dienstvereinbarungen, Strukturen, die die Arbeit der Schulpersonalräte beeinflussen, u. a. die Struktur der BSB, Verhältnis der Schulleitungen zur BSB, Rechte und Pflichten der Schulleitung ggü.
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Nach den Einführungsseminaren I und II bieten wir nun das Seminar „Einführung in die Personalratsarbeit III“ an.
Aufgrund vielfacher Anregungen soll sich das Seminar mit zwei Schwerpunkten befassen, nämlich der Wahrnehmung der schulischen Personalratsaufgaben Überwachung von Rechtsvorschriften und Vereinbarungen sowie Entgegennahme von Beschwerden und der Möglichkeit, über Initiativanträge an der Gestaltung des Dienstbetriebes mitzuwirken.
Aufgrund der Erfahrungen aus den Seminaren „Einführung in die Personalratsarbeit I“ haben wir uns entschlossen, ein zweitägiges Vertiefungsseminar anzubieten. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Neben vielen Wünschen nach Spezialseminaren haben sich drei Themen für diese Vertiefungsseminare herauskristallisiert. Sie werden in diesem Seminar behandelt.
Nach den Einführungsseminaren I und II bieten wir nun das Seminar „Einführung in die Personalratsarbeit III“ an.
Die Durchführung von Dienststellenleitungsgesprächen gehört zu einer Standardaufgabe von Schulpersonalräten. Gerade konfliktreiche Themen sind dabei manchmal nicht einfach zu besprechen.
Dieser Seminartag vermittelt Techniken der Gesprächsführung für unterschiedliche Situationen, die in einem Videotraining anhand von Themen aus der Praxis ausprobiert werden.
Seminarinhalte:
- Gesprächsführungstechniken
- Videotraining
Der schulische Personalrat ist bei Versetzungen, Neueinstellungen und bei befristeten Arbeitsverträgen in der Mitbestimmung. Um nachzuvollziehen, ob diese Personalmaßnahmen notwendig sind, hat er das Recht sich die Bilanz der Wochenarbeitszeit (KSP) vorlegen zu lassen. Er muss die Grundlagen der Lehrerarbeitszeit-verordnung kennen und er hat das Recht die Funktions-zeiten vorgelegt zu bekommen, dazu muss er die Berechnung der F-Zeiten nachvollziehen können. Die Führung von schulischen Arbeitszeitkonten muß mit dem PR abgestimmt werden.
In zunehmendem Maße beschäftigt die Schulbehörde Arbeitnehmerinnen in befristeten Arbeitsverhältnissen. In der Regel wird dabei von Lehraufträgen gesprochen, aber auch von Honorarkräften oder Unterrichtsaufträgen. Dabei werden oft Bewerberinnen und Bewerber ausgewählt, die über keine klassische Lehrerausbildung verfügen. Deshalb kommt es immer wieder zu Eingruppierungsproblemen und Meinungsverschiedenheiten bei der Einstufung.
Nach den Einführungsseminaren I und II bieten wir nun das Seminar „Einführung in die Personalratsarbeit III“ an.
Dieses Seminar gibt einen Überblick über verschiedene Methoden der Belastungsermittlung (Gefährdungs-analysen, Gefährdungsbeurteilungen), über Ergebnisse von Studien und Erhebungen für verschiedene Berufsgruppen (Erzieher/Erzieherinnen, Lehrkräfte, Verwaltungspersonal)sowie über Varianten von Lösungsmöglichkeiten. Entscheidend ist die Heraus-arbeitung der Rechtsansprüche von Schulpersonalräten wie auch die Vorstellung von „Best Practice“-Beispielen.
Seminarinhalte:
Aufgrund der Erfahrungen aus den Seminaren „Einführung in die Personalratsarbeit“ haben wir uns entschlossen, ein zweitägiges Vertiefungsseminar anzubieten. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Neben vielen Wünschen nach Spezialseminaren haben sich drei Themen für diese Vertiefungsseminare herauskristallisiert. Sie werden in diesem Seminar behandelt.
Nach den Einführungsseminaren I und II bieten wir nun das Seminar „Einführung in die Personalratsarbeit III“ an.
Seit 2008 werden Beschäftigten in Schule nach längerer oder wiederholter Erkrankung Eingliederungs-gespräche angeboten. Dabei spielt der SPR eine wichtige Rolle als Überwacher, Begleiter oder auch Erstansprechpartner. Ziel dieser Gespräche ist es Maßnahmen mit den Betroffenen zu entwickeln, die die Arbeitsfähigkeit wieder herstellen. Wir beschäftigen uns mit den rechtlichen Grundlagen des BEM, dem Verfahrensablauf und der Rolle des SPR. Für einen erweiterten Blick sorgen als Gäste der Ombudsmann für 26 (2) KollegInnen sowie die Vertrauensfrau für Schwerbehinderte.