Aufgrund der Erfahrungen aus den Seminaren „Einführung in die Personalratsarbeit I“ haben wir uns entschlossen, ein zweitägiges Vertiefungsseminar anzubieten. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Neben vielen Wünschen nach Spezialseminaren haben sich drei Themen für diese Vertiefungsseminare herauskristallisiert. Sie werden in diesem Seminar behandelt.
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Grundsätzlich gilt der TV-L für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Allerdings gibt es für Lehrkräfte und andere Beschäftigte einige Unterschiede.
In diesem Seminar werden folgende Themen bearbeitet:
Seit 2008 werden Beschäftigten in Schule nach längerer oder wiederholter Erkrankung Eingliederungsgespräche angeboten. Dabei spielt der Schulpersonalrat eine wichtige Rolle als Überwacher, Begleiter oder auch Erstansprechpartner. Ziel dieser Gespräche ist es Maßnahmen mit den Betroffenen zu entwickeln, die die Arbeitsfähigkeit wieder herstellen. Wir beschäftigen uns mit den rechtlichen Grundlagen des BEM, dem Verfahrensablauf und der Rolle des Schulpersonalrats.
Bei einer Pensionierung (Zurruhesetzung) aus gesundheitlichen Gründen, bei Versetzung in Teildienstfähigkeit ist der Personalrat zu beteiligen, wenn die Zurruhesetzung gegen den Willen der Beamtin/des Beamten erfolgt und sie/er die Mitbestimmung des Personalrats beantragt hat. Voraussetzung für das personalrätliche Handeln sind einerseits Kenntnisse der beamtenrechtlichen Bestimmungen sowie der versorgungsrechtlichen Folgen einer Pensionierung.
Seit 2008 werden Beschäftigten in Schule nach längerer oder wiederholter Erkrankung Eingliederungs-gespräche angeboten. Dabei spielt der Schulpersonalrat eine wichtige Rolle als Überwacher, Begleiter oder auch Erstansprechpartner. Ziel dieser Gespräche ist es Maßnahmen mit den Betroffenen zu entwickeln, die die Arbeitsfähigkeit wieder herstellen. Wir beschäftigen uns mit den rechtlichen Grundlagen des BEM, dem Verfahrensablauf und der Rolle des Schulpersonalrats.
Dieses Seminar gibt einen Überblick gesetzliche Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schulen wie auch typische Belastungsfelder der verschiedenen Berufs-gruppen. Entscheidend ist die Herausarbeitung der Beteiligungsrechte von Schulpersonalräten wie auch von Lösungsmöglichkeiten für Problematiken beispielsweise zu baulichen Problemen (bauliche Mängel, Sanierungen oder Um- und Neubauten) oder auch zu Überlastungssituationen.
Wir bemühen uns um interessante Gäste, z. B. von Schulbau Hamburg!
Seminarinhalte:
Personalräte nehmen beim neuen Beurteilungswesen der Lehrkräfte eine Rolle als Kontrollinstanz wahr. Auch in anderen Fällen gibt es Unklarheiten und Beschwerden. Das Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnisse über die verschiedenen Formen der dienstlichen Beurteilungen, um die Personalräte in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben sachkundig zu erfüllen.
Der schulische Personalrat ist bei Versetzungen, Neueinstellungen und bei befristeten Arbeitsverträgen in der Mitbestimmung. Um nachzuvollziehen, ob diese Personalmaßnahmen notwendig sind, hat er das Recht sich die Bilanz der Wochenarbeitszeit (KSP) vorlegen zu lassen. Er muss die Grundlagen der Lehrerarbeitszeit-verordnung kennen und er hat das Recht die Funktions-zeiten vorgelegt zu bekommen, dazu muss er die Berechnung der F-Zeiten nachvollziehen können. Die Führung von schulischen Arbeitszeitkonten muss mit dem Personalrat abgestimmt werden.
Allgemeine Aufgaben des Schul-PR, Informationsrecht des Schul-PR, Fortbildungsmöglichkeiten des Schul-PR, Informationsarbeit und Sachverständige, Geschäftsführung des Schul-PR, Überblick über die Mitbestimmungsinhalte und –verfahren nach dem HambPersVG, Aufgabe und Wirkung von Dienstvereinbarungen, Strukturen, die die Arbeit der Schulpersonalräte beeinflussen, u. a. die Struktur der BSB, Verhältnis der Schulleitungen zur BSB, Rechte und Pflichten der Schulleitung ggü.
Nach den Einführungsseminaren I und II bieten wir nun das Seminar „Einführung in die Personalratsarbeit III“ an.
Aufgrund vielfacher Anregungen soll sich das Seminar mit zwei Schwerpunkten befassen, nämlich der Wahrnehmung der schulischen Personalratsaufgaben Überwachung von Rechtsvorschriften und Vereinbarungen sowie Entgegennahme von Beschwerden und der Möglichkeit, über Initiativanträge an der Gestaltung des Dienstbetriebes mitzuwirken.
Aufgrund der Erfahrungen aus den Seminaren „Einführung in die Personalratsarbeit I“ haben wir uns entschlossen, ein zweitägiges Vertiefungsseminar anzubieten. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Neben vielen Wünschen nach Spezialseminaren haben sich drei Themen für diese Vertiefungsseminare herauskristallisiert. Sie werden in diesem Seminar behandelt.
Nach den Einführungsseminaren I und II bieten wir nun das Seminar „Einführung in die Personalratsarbeit III“ an.