Im Mai 2014 werden die Schulpersonalrät_innen neu gewählt. Deshalb soll in diesem Seminar die Schulpersonalratsarbeit an beruflichen Schulen der letzten Jahre reflektiert werden. Dazu untersuchen wir zunächst, was die Erfolge und Probleme unserer Arbeit aktuell und in den letzten Jahren ausmachte. Schließlich gehen wir der Frage nach, wie die Arbeit im Schulpersonalrat verbessert werden kann, wie wir bessere Öffentlichkeitsarbeit machen und uns besser vernetzen können und was insgesamt verändert werden muss, damit Schulpersonalrät_innen wirkungsvoller arbeiten können.
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Allgemeine Aufgaben des Schul-PR, Informationsrecht des Schul-PR, Fortbildungsmöglichkeiten des Schul-PR, Informationsarbeit und Sachverständige, Geschäftsführung des Schul-PR, Überblick über die Mitbestimmungsinhalte und –verfahren nach dem HambPersVG, Aufgabe und Wirkung von Dienstvereinbarungen, Strukturen, die die Arbeit der Schulpersonalräte beeinflussen, u. a. die Struktur der BSB, Verhältnis der Schulleitungen zur BSB, Rechte und Pflichten der Schulleitung ggü.
Personalräte sind angesichts der sich ausweitenden Differenzierung der Beschäftigungsverhältnisse an Schulen verstärkt mit Fragen der Anwendung des Arbeitsrechts und des TV – L befasst.
Zum einen ergibt sich das aus der Überwachungsaufgabe aus § 78, zum anderen spielen TV-L Kenntnisse bei Einstellungen sowohl bei Lehrkräften wie auch bei sozialpädagogischem, therapeutischen und nicht – pädagogischem Personal eine Rolle. Schwerpunkte des Seminars sind
Diese Schulung wendet sich speziell an Mitglieder des Ausbildungspersonalrats für Referendare. Es soll besonderen Wert gelegt werden auf Themen, die bei den Mitbestimmungstatbeständen in dieser Dienststelle entstehen.
Neben den allgemeinen Aufgaben des Personalrats handelt es sich hier insbesondere um Fragen, die der speziellen Struktur als Ausbildungspersonalrat Rechnung trägt:
Der schulische Personalrat ist bei Versetzungen, Neueinstellungen und bei befristeten Arbeitsverträgen in der Mitbestimmung. Um nachzuvollziehen, ob diese Personalmaßnahmen notwendig sind, hat er das Recht sich die Bilanz der Wochenarbeitszeit (KSP) vorlegen zu lassen. Er muss die Grundlagen der Lehrerarbeitszeit-verordnung kennen und er hat das Recht die Funktions-zeiten vorgelegt zu bekommen, dazu muss er die Berechnung der F-Zeiten nachvollziehen können. Die Führung von schulischen Arbeitszeitkonten muss mit dem Personalrat abgestimmt werden.
Im Schulalltag kommt es oft zu belastenden Situationen und dem Wunsch, diese in Ruhe und frei von Bewertungen reflektieren zu können. Dies gilt auch für positive Erlebnisse, die im Angesicht der Belastungen oft als unwichtige Kleinigkeiten angesehen werden.
Personalräte nehmen beim neuen Beurteilungswesen der Lehrkräfte eine Rolle als Kontrollinstanz wahr. Auch in anderen Fällen gibt es Unklarheiten und Beschwerden. Das Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnisse über die verschiedenen Formen der dienstlichen Beurteilungen, um die Personalräte in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben sachkundig zu erfüllen.
Schulentwicklung, Arbeitszeitverlängerung und Arbeitsverdichtungen sind einige der Probleme, die insbesondere älteren KollegInnen zu schaffen machen.
In diesem Seminar sprechen wir darüber und lernen individuelle und kollektive Möglichkeiten kennen, dem Stress etwas entgegenzusetzen. Dieses Seminar bietet so konkrete Hilfen, die Belastungen des Arbeitsalltags abzubauen und Kraft zu tanken für den weiteren Berufsweg. Die Themen des Seminars:
Mir geht es nicht allein so! Erfahrungsaustausch, um die berufstypische Iso-lation aufzuheben
Nach den Einführungsseminaren I und II bieten wir nun das Seminar „Einführung in die Personalratsarbeit III“ an.
Aufgrund vielfacher Anregungen soll sich das Seminar mit zwei Schwerpunkten befassen, nämlich der Wahrnehmung der schulischen Personalratsaufgaben Überwachung von Rechtsvorschriften und Vereinbarungen sowie Entgegennahme von Beschwerden und der Möglichkeit, über Initiativanträge an der Gestaltung des Dienstbetrie-bes mitzuwirken.
Wer im beruflichen Alltag Arbeitsergebnisse, Lösungsvorschläge und Ideen präsentiert, will überzeugen – mit seiner Person und mit der Darstellung seiner Inhalte. Dafür sind kraftvolle Argumente und Überzeugungsstrategien ausschlaggebend. In diesem Seminar wird in einem rhetorischen Spiel trainiert, wie Argumente und Überzeugungsstrategien wirksam entfaltet werden können trainiert. Anschließend werden die produzierten Ideen gemeinsam für die eigene Alltagspraxis maßgeschneidert und schließlich erprobt.
Aufgrund der Erfahrungen aus den Seminaren „Einführung in die Personalratsarbeit I“ haben wir uns entschlossen, ein zweitägiges Vertiefungsseminar anzubieten. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Neben vielen Wünschen nach Spezialseminaren haben sich drei Themen für diese Vertiefungsseminare herauskristallisiert. Sie werden in diesem Seminar behandelt.
Allgemeine Aufgaben des Schul-PR, Informationsrecht des Schul-PR, Fortbildungsmöglichkeiten des Schul-PR, Informationsarbeit und Sachverständige, Geschäftsführung des Schul-PR, Überblick über die Mitbestimmungsinhalte und –verfahren nach dem HambPersVG, Aufgabe und Wirkung von Dienstvereinbarungen, Strukturen, die die Arbeit der Schulpersonalräte beeinflussen, u. a. die Struktur der BSB, Verhältnis der Schulleitungen zur BSB, Rechte und Pflichten der Schulleitung ggü.