Die geplante Regelanfrage beim Verfassungsschutz soll verhindern, dass Personen im öffentlichen Dienst arbeiten, die nicht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten. Diese wurde vom Bundesverfassungsgericht zwar ausführlich definiert, doch ein Blick in Berichte des Verfassungsschutzes zeigt, dass dort eine sehr eigenwillige Interpretation vorherrscht. Andere Behörden vertrauen ihm dennoch häufig blind.
Meldungen nach Thema
Zum Weltflüchtlingstag stellt sich ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus Wohlfahrt, Menschenrechtsarbeit, Kirchen und Zivilgesellschaft unter dem Motto „Es geht auch anders! Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“ gegen die Entrechtung von schutzsuchenden Menschen. 75 Jahre nach Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention formulieren sie in einem Memorandum eine Zukunftsvision für einen starken Flüchtlingsschutz, von dem alle profitieren.
Memorandum für einen starken Flüchtlingsschutz
Die Hamburgische Bürgerschaft hat heute die Wiedereinführung der sogenannten Regelanfrage beim Verfassungsschutz für Bewerber*innen im öffentlichen Dienst beschlossen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund Hamburg und die Gewerkschaften ver.di Hamburg und GEW Hamburg kritisieren diese Entscheidung scharf.
Tanja Chawla, Vorsitzende des DGB Hamburg:
Hamburg, 15. Juni 2026 – GEW und ver.di Hamburg rufen gemeinsam mit zahlreichen Organisationen und Initiativen zur Teilnahme an der Demonstration gegen die geplante Wiedereinführung der sogenannten Regelanfrage beim Verfassungsschutz auf. Die Demonstration beginnt am Dienstag, 16. Juni 2026, um
16 Uhr am Ballindamm vor der Europa Passage und führt über die Mönckebergstraße zum Landesamt für Verfassungsschutz am Johanniswall. Dort findet bis 17.30 Uhr eine Abschlusskundgebung statt.
7.000 Menschen aus allen Mitgliedergruppen der Universität sowie weiterer Hamburger Hochschulen sind am 11. Juni dem Aufruf zur Demonstration unter dem Motto „Wissen schafft Zukunft“ gefolgt.
Gemeinsam sind wir vom Uni-Hauptgebäude über den Gänsemarkt zum Rathaus gezogen, um gegen die aktuelle Kürzungspolitik zu demonstrieren und unsere Forderungen mit Nachdruck in die Öffentlichkeit zu bringen.
Das ist ein wichtiger Zwischenschritt in den Aktivitäten für die Ausfinanzierung der Hamburger Hochschulen! Auf ihn werden weitere folgen!
Rund 60 Interessierte kamen auf Einladung der Linksfraktion Hamburg, der GEW Hamburg und der Rosa-Luxemburg-Stiftung Hamburg am 10. Juni 2026 ins Curio-Haus, um über eine Frage zu diskutieren, die angesichts der anstehenden Wahl in Sachsen-Anhalt immer drängender wird: Was passiert, wenn die AfD ihre völkisch-autoritäre Bildungspolitik in Schulen, Kitas und Hochschulen durchsetzen kann – und wie können wir dem wirksam entgegentreten?
Am Mittwoch, den 10 Juni präsentierte der Senat der Öffentlichkeit den Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes und legte ihn zur Beteiligung dem DGB und seinen Mitgliedgewerkschaften vor.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung ist der GEW am 10. Juni zugesandt worden. Im Rahmen der Beteiligung wird er aktuell gesichtet und kritisch bewertet. Eckpunkte sind u.a.:
Mit einer symbolischen Übergabe hat die GEW Hamburg gestern ihre Petition für eine Alternative zum Religionsunterricht an die Hamburger Politik überreicht. Fast 5.000 Unterstützer*innen haben die Forderung unterschrieben, Eltern und Kindern in den Klassen 1 bis 6 künftig eine echte Wahlmöglichkeit zwischen dem Religionsunterricht „für alle“ und einem Fach Philosophie/Ethik zu ermöglichen.
„Radikalenerlass im neuen Gewand?“ lautete der Titel des ersten Abends einer von der GEW Hamburg am 19. März 2026 gestarteten Veranstaltungsreihe gegen die Regelanfrage. Neben Olaf Schwede vom DGB und dem Juristen André Paschke (siehe nachfolgender Beitrag) war Silvia Gingold ins gut gefüllte Curio-Haus gekommen. Sie gab Einblick in die Erfahrungen ihres Berufsverbots im Zuge des ›Radikalenerlasses‹, erzählte von der damaligen Gegenwehr, aber auch von ihrem aktuellen Kampf gegen die anhaltende Bespitzelung durch den Verfassungsschutz: […]












