Dieses Seminar soll die Grundlagen des Datenschutzes klären und die personalrechtlichen Probleme bei der Digitalisierung der Schulen beleuchten. Dem Wunsch nach den Möglichkeiten der Schönen Neuen Datenwelt stehen Rechte und Pflichten der Beschäftigten gegenüber. Allzu leicht kann die Bereitschaft, die Arbeit in der Schule effektiver zu gestalten rechtliche Probleme mit sich bringen. Die Personalräte sollen keine Spaßbremsen sondern Wächter über die Rechte und Verantwortlichkeiten der Beschäftigten sein.
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Der schulische Personalrat ist bei Versetzungen, Neueinstellungen und bei befristeten Arbeitsverträgen in der Mitbestimmung. Um nachzuvollziehen, ob diese Personalmaßnahmen notwendig sind, hat er das Recht sich die Bilanz der Wochenarbeitszeit (KSP) vorlegen zu lassen. Er muss die Grundlagen der Lehrerarbeitszeitverordnung kennen und er hat das Recht die Funktionszeiten vorgelegt zu bekommen, dazu muss er die Berechnung der F-Zeiten nachvollziehen können. Die Führung von schulischen Arbeitszeitkonten muss mit dem Personalrat abgestimmt werden.
Das Seminar knüpft an Inhalte der Seminare „Einführung in die Personalratsarbeit I und II“ an. Es sollen Gegenstände dieser Seminare vertieft behandelt werden. Die Auswahl dieser Schwerpunkte erfolgt weitgehend durch die Teilnehmenden auf Grund ihrer praktischen Erfahrungen in der Personalratsarbeit.
Vor diesem Hintergrund soll es um die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Schulpersonalräte, die Einhaltung von rechtlich verbindlichen Dienstvereinbarungen und die Lösung von möglichen Konflikten gehen.
Insbesondere psychische Belastungen erleben alle Tätigkeitsgruppen an der Schule:
Egal welcher Beruf: Schulsekretäre, Erzieher, Sozialpädagogen, Lehrkräfte, Beratungslehrer, Abteilungsleitungen etc.
Egal welche Symptome (Stress, Unwohlsein, Grübelei, Erschöpfung u. v. m.).
Welche Aufgaben hat der Personalrat im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes?
Informations- und Beratungsrechte aber auch Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Verhütung von gesundheitlichen Gefahren.
Kann der Schulpersonalrat Verbesserungsmaßnahmen durchsetzen? Ja!
Die Mitbestimmungsrechte des Personalrats insbesondere aus § 87 Absatz 1 Nummer 1 - (Festsetzung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit) sowie Nr. 2 (Festlegung des Urlaubs und Urlaubsplanung) eröffnen den Schulpersonalräten einen breiten Handlungsspielraum bei der Gestaltung der Arbeitszeit des Pädagogisch Therapeutischen Personals an Schulen. Dabei sind die Arbeitszeitregelungen des TV - L, die Dienstanweisung für das pädagogisch therapeutische Personal der BSB sowie die Rahmendienstvereinbarung des GPR zur Arbeitszeit der PTF zu beachten.
In diesem Seminar sollen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen konkrete Fragen und Probleme ihrer Personalratsarbeit einbringen.
Das Seminar soll ihnen helfen, ihre bisherige Arbeit zu reflektieren, Veränderungen durch neue Rechtsgrundlagen und Dienstvereinbarungen kennenzulernen und Strukturen der PR-Arbeit zu verbessern.
Nach 6 Wochen Erkrankung im Jahr bietet die Hansestadt ihren Beschäftigten ein BEM an.
Welches sind die gesetzlichen Vorgaben aus dem Bundesteilhabegesetz, Sozialgesetzbuch IX, § 167?
Zusätzlich hat Hamburg eine § 93- Regelung mit dem DGB abgeschlossen.
Welches sind die Vorgaben aus dieser Vereinbarung?
Ganz konkret:
Wie läuft ein BEM- Verfahren ab?
Was hat der Schulpersonalrat in diesem Kontext für Aufgaben?
Wie werden BEM-Gespräche geführt? Wie begleitet ein Schulpersonalrat dieses Gespräch?
In diesem Seminar haben wir Gäste:
In diesem Seminar wird ein Überblick zu Rechten und Pflichten von Beamten und Beamtinnen gegeben. Dabei werden die amtsangemessene Verwendung wie auch die Fürsorge des Dienstherrn und daraus resultierende Rechte wie Mutterschutz, Elternzeit etc. behandelt. Zudem werden beamtenrechtliche Laufbahn, Besoldung und Pension vom Grundsatz erläutert. Aber auch die Abordnung oder Umsetzung an andere Schulen oder die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand werden aus Perspektive der Einflussmöglichkeiten der Personalräte erarbeitet.
Das Seminar knüpft an Inhalte der Seminare „Einführung in die Personalratsarbeit I und II“ an. Es sollen Gegenstände dieser Seminare vertieft behandelt werden. Die Auswahl dieser Schwerpunkte erfolgt weitgehend durch die Teilnehmenden auf Grund ihrer praktischen Erfahrungen in der Personalratsarbeit.
Vor diesem Hintergrund soll es um die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Schulpersonalräte, die Einhaltung von rechtlich verbindlichen Dienstvereinbarungen und die Lösung von möglichen Konflikten gehen.
In fast allen Personalratsschulungen taucht irgendwann die Frage auf, ob ein Thema, ein Konflikt, eine Aufgabe vom Personalrat zu bearbeiten ist oder ob dafür nicht die Lehrerkonferenz oder die Schulkonferenz zuständig ist.
Auch umgekehrt stellt sich die Frage. Muss ein Beschluss der Lehrerkonferenz dem Personalrat vorgelegt werden, wenn es sich um einen Tatbestand handelt, der der Mitbestimmung unterliegt, z. B. bei der Durchführung von schulinternen Fortbildungen?