Allgemeine Aufgaben des Schul-PR, Informationsrecht des Schul-PR, Fortbildungsmöglichkeiten des Schul-PR, Informationsarbeit und Sachverständige, Geschäftsführung des Schul-PR, Überblick über die Mitbestimmungsinhalte und –verfahren nach dem HambPersVG, Aufgabe und Wirkung von Dienstvereinbarungen, Strukturen, die die Arbeit der Schulpersonalräte beeinflussen, u. a. die Struktur der BSB, Verhältnis der Schulleitungen zur BSB, Rechte und Pflichten der Schulleitung ggü.
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In diesem Seminar werden die Grundlagen vermittelt, konstruktiv und sachorientiert Gespräche und Verhandlungen zu führen. Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über Grundlagen einer wirksamen Kommunikation für einen erfolgreichen Verhandlungsausgang, erhalten Tipps und erlernen Techniken einer erfolgreichen Verhandlungsführung. Mit praktischen Diskussions- und Verhandlungsübungen.
Nach wie vor beeinflussen Stereotype die Entwicklung von Mädchen und Jungen in der Schule. Eine geschlechtersensible Praxis greift bewusst diese Situationen auf und arbeitet mit den Jugendlichen gezielt an ihren Mädchen- und Jungenbildern. Ziel dieses Seminars ist es, die eigene Haltung in Bezug auf das Thema „Gender“ herauszuarbeiten sowie Methoden und Ansätze einer geschlechtereflektierenden Pädagogik kennenzulernen. Dazu diskutieren wir viel und lernen in praktischen Übungen neue Methoden kennen. So gewinnen wir mehr Sicherheit und Experimentierfreude für den pädagogischen Alltag.
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Zum 1. Juli 2014 wird das Personalvertretungsgesetz novelliert. Mit dieser Änderung Werden die Rechte der Personalräte und der Beschäftigten erweitert. In Absprache mit dem Personalamt werden dazu in allen Behörden Schulungen durchgeführt. Diese speziellen "Novellierungsschulungen" richten sich an Personalratsmitglieder, die bereits Einführungsschulumgen absolviert haben und über Kenntnisse des Personalvertretungsgesetz verfügen. Die Kosten werden von der BSB übernommen.
Zum 1. Juli 2014 wird das Personalvertretungsgesetz novelliert. Mit dieser Änderung Werden die Rechte der Personalräte und der Beschäftigten erweitert. In Absprache mit dem Personalamt werden dazu in allen Behörden Schulungen durchgeführt. Diese speziellen "Novellierungsschulungen" richten sich an Personalratsmitglieder, die bereits Einführungsschulumgen absolviert haben und über Kenntnisse des Personalvertretungsgesetz verfügen. Die Kosten werden von der BSB übernommen.
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In zunehmendem Maße beschäftigt die Schulbehörde Arbeitnehmerinnen in befristeten Arbeitsverhältnissen. In der Regel wird dabei von Lehraufträgen gesprochen, aber auch von Honorarkräften oder Unterrichtsaufträgen.
Dabei werden oft Bewerberinnen und Bewerber ausgewählt, die über keine klassische Lehrerausbildung verfügen. Deshalb kommt es immer wieder zu Eingruppierungsproblemen und Meinungsverschieden-heiten bei der Einstufung.
Schulentwicklung, Arbeitszeitverlängerung und Arbeits-verdichtungen sind einige der Probleme, die insbesondere älteren Kolleg_innen in Schulen und Kitas zu schaffen machen. In diesem Seminar besteht die Möglichkeit, über diese Entwicklungen zu sprechen und kollektive Gestal-tungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dieses Seminar bietet so konkrete Hilfen, die Belastungen des Arbeitsalltags abzubauen und Kraft zu tanken für den weiteren Berufsweg.
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