Der schulische Personalrat ist bei Versetzungen, Neueinstellungen und bei befristeten Arbeitsverträgen in der Mitbestimmung. Um nachzuvollziehen, ob diese Personalmaßnahmen notwendig sind, hat er das Recht sich die Bilanz der Wochenarbeitszeit (KSP) vorlegen zu lassen. Er muss die Grundlagen der Lehrerarbeitszeitverordnung kennen und er hat das Recht die Funktionszeiten vorgelegt zu bekommen, dazu muss er die Berechnung der F-Zeiten nachvollziehen können. Die Führung von schulischen Arbeitszeitkonten muss mit dem Personalrat abgestimmt werden.
Seminare November 2023
Es gibt viele Gründe dafür, als Lehrer*in eine Arbeit an einer deutschen Schule im Ausland, an einer Europäischen Schule oder auch an einer ausländischen Sprachdiplomschule zu suchen, die Deutsch als Fremdsprache anbietet.
Zum Verhältnis von Personalvertretungsgesetz und Schulgesetz
In fast allen Personalratsschulungen taucht irgendwann die Frage auf, ob ein Thema, ein Konflikt, eine Aufgabe vom Personalrat zu bearbeiten ist oder ob dafür nicht die Lehrerkonferenz oder die Schulkonferenz zuständig ist.
Auch umgekehrt stellt sich die Frage. Muss ein Beschluss der Lehrerkonferenz dem Personalrat vorgelegt werden, wenn es sich um einen Tatbestand handelt, der der Mitbestimmung unterliegt, z. B. bei der Durchführung von schulinternen Fortbildungen?
Das Seminar baut auf dem Seminar „Einführung in die Personalratsarbeit I“ auf und greift Fragen der Personalratsarbeit vor Ort auf.
Deshalb behandelt dieses Seminar konkrete Probleme und Konflikte, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Seminars in der täglichen Personalratsarbeit begegnen und von ihnen ins Seminar „mitgebracht“ werden sollen.
Daneben wird beispielhaft das Führen eines monatlichen Dienststellengesprächs durchgespielt.
Keine Angst vor einem „Nein“ zu einer Mitbestimmungsvorlage:
Wer im beruflichen Alltag Arbeitsergebnisse, Lösungsvorschläge und Ideen präsentiert, will überzeugen – mit seiner Person und mit der Darstellung seiner Inhalte. Dafür sind eine selbstbewusste Ausstrahlung und schlüssiges Argumentieren ausschlaggebend. In diesem Seminar trainieren wir, sachlich und verständlich zu informieren, Aufmerksamkeit zu gewinnen und den eigenen Standpunkt deutlich zu vertreten.
Ziel ist es, durch praktische Übungen Präsenz, Auftreten und Redekompetenz zu steigern und diese Kenntnisse für den privaten wie beruflichen Alltag wirkungsvoll zu nutzen.
Personalräte haben im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes eine große Bedeutung:
Die Einforderung von aktuellen Gefährdungsbeurteilungen, Erarbeitung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes, aber auch die Beteiligung am betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gehört in diesem Zusammenhang zu den vielfältigen Aufgaben der Personalräte.
Das Seminar richtet sich an Personalratsmitglieder, die bereits über Erfahrungen in der Personalratsarbeit verfügen. Wenn möglich, sollen im Seminar Vorhaben und Fälle aus den Personalräten besprochen werden. Dies können Verfahren von Schlichtung und Einigung, geplante Nichtzustimmung zu Maßnahmen der Schulleitung oder eigene Vorhaben der Personalräte sein. Es soll auch darum gehen Lösungen zu finden, wenn Personalräte und Schulleitungen keine Wege zu einer vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit finden.
Das Seminar baut auf dem Seminar „Einführung in die Personalratsarbeit I“ auf und greift Fragen der Personalratsarbeit vor Ort auf.
Deshalb behandelt dieses Seminar konkrete Probleme und Konflikte, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Seminars in der täglichen Personalratsarbeit begegnen und von ihnen ins Seminar „mitgebracht“ werden sollen.
Daneben wird beispielhaft das Führen eines monatlichen Dienststellengesprächs durchgespielt.
Keine Angst vor einem „Nein“ zu einer Mitbestimmungsvorlage:
Die Mitbestimmungsrechte des Personalrats insbesondere aus § 87 Absatz 1 Nummer 1 - (Festsetzung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit) sowie Nr. 2 (Festlegung des Urlaubs und Urlaubsplanung) eröffnen den Schulpersonalräten einen breiten Handlungsspielraum bei der Gestaltung der Arbeitszeit des Pädagogisch Therapeutischen Personals an Schulen. Dabei sind die Arbeitszeitregelungen des TV - L, die Dienstanweisung für das pädagogisch therapeutische Personal der BSB sowie die Rahmendienstvereinbarung des GPR zur Arbeitszeit der PTF zu beachten.
Gemeinsam erarbeiten wir uns beliebte Songs für jung und alt. Für Pädagog*innen daher ebenso geeignet wie für gesellige Runden am Lagerfeuer.
Der Kurs befähigt die Teilnehmenden, die erworbenen Kenntnisse auch auf weitere Lieder zu übertragen. Dieser eintägige Lehrgang richtet sich zum einen an absolute Anfänger*Innen am Instrument Gitarre sowie an Fortgeschrittene; der Kurs wird dann entsprechend aufgeteilt. Besonders auch für ehemalige Teilnehmer*innen des letzten Kurses „Bella Ciao“ geeignet!
Den Abschluss des Tages bildet ein etwa 30-45-minütiges Konzert des Dozenten.
Dieses Seminar bietet in kompakter Form Informationen und Austausch zu wichtigen Themen des Berufs. Es werden die wichtigsten Regelungen des Schulrechts vorgestellt und daraus Handlungsstrategien entwickelt, wie wir diese Rechte in konkreten Situationen erfolgreich einfordern können. Es gibt auch Zeit für einen Austausch und auch „dumme Fragen“ sind erlaubt. Die genauen Themen bzw. besprochenen Fallbeispiele werden nach den Bedürfnissen der Teilnehmenden festgelegt.
Technische Voraussetzung:
Computer mit Webcam und Mikrofon oder Headset oder Smartphone
Das Seminar richtet sich an Personalratsmitglieder, die bereits über Erfahrungen in der Personalratsarbeit verfügen. Wenn möglich, sollen im Seminar Vorhaben und Fälle aus den Personalräten besprochen werden. Dies können Verfahren von Schlichtung und Einigung, geplante Nichtzustimmung zu Maßnahmen der Schulleitung oder eigene Vorhaben der Personalräte sein. Es soll auch darum gehen Lösungen zu finden, wenn Personalräte und Schulleitungen keine Wege zu einer vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit finden.