Personalräte haben im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes eine große Bedeutung:
Die Einforderung von aktuellen Gefährdungsbeurteilungen, Erarbeitung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes, aber auch die Beteiligung am betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gehört in diesem Zusammenhang zu den vielfältigen Aufgaben der Personalräte.
Dieses Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen zu Akteuren des Arbeitsschutzes und ihren Aufgaben (Betriebsärzte, Stabsstellen) sowie Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Personalräte (Gefährdungsbeurteilungen, Mitarbeiterbefragungen und Konzeption des Gesundheitsschutzes in der Schule etc.).
Außerdem werden als Gäste ReferentInnen der BSB (Leitung Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz Schule) und des AMD (arbeitsmedizinischer Dienst) anwesend sein und Fachfragen beantworten.