Das Hamburger Schulgesetz setzt erfreulicherweise das Recht auf schulische Bildung konsequent um – auch für Kinder und Jugendliche ohne Aufenthaltsstatus. So heißt es in § 37 HmbSG: „Wer in der Freien und Hansestadt Hamburg seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist in Hamburg zum Schulbesuch verpflichtet.“ Schulpflicht gilt für 11 Schuljahre und endet mit dem 18. Lebensjahr. Dennoch gibt es in der praktischen Realisierung dieses Rechts in Hamburg nicht selten Probleme.
Termine 2017
Diskussionsveranstaltung mit
Dr. Laurence Marfaing, German Institute of Global and Area Studies, Hamburg (ehem. Übersee-Institut)
Dr. Ramona Lenz, medico international, Frankfurt/Main
Dr. Uta Bracken, Brot für die Welt, Berlin
Ngozi Utoh-Samuel, Migrantin aus Nigeria
Die Veranstaltung wird mit einer Gebärdendolmetscherin stattfinden.
Zur besseren Planung bitte anmelden bei Britta_Blanck@web.de!
Mit seinem Programm „Original & Adaption“ stellt der Mandolinist Florian Klaus Rumpf Werke vor, die im Original für Mandoline und verwandte Instrumente geschrieben wurden. Des Weiteren spielt er Kompositionen von Reger, Cage und Bach, die durch den transparenten Klang der Zupfinstrumente neu erstrahlen.
Mit seinem Konzert im Treppenhaus der GEW-Geschäftsstelle im Curio-Haus wirbt der Musiker für sein Bach-Projekt, das in diesem Jahr mit der Aufnahme der ersten Hälfte der 6 Sonaten und Partiten, BWV 1001-1006 seinen Anfang findet.
vorläufige Themen: