Stimmberechtigt sind alle gewählten Delegierten und Vertrauensleute. Die Veranstaltung ist mitgliederöffentlich.
Antragsfristen:
Satzungsändernde Anträge müssen bis zum 25.3.25 in der GEW Geschäftsstelle eingegangen sein, andere Anträge bis zum 9.4.25.