Einer der bildungspolitischen Schwerpunkte der AfD Bürgerschaftsfraktion in Hamburg besteht in regelmäßigen Angriffen auf die politische Bildung an Schulen und in dem immer wieder vorgetragenen Verdacht auf angebliche Verstöße gegen die Verpflichtung zur parteipolitischen Neutralität. Aus ihrer Sicht soll alles verboten werden, was AfD-kritisch ist bzw. AfD-Positionen widerspricht. Ist es Lehrkräften erlaubt, sich kritisch mit den Positionen der AfD auseinander zu setzen?
In einer juristischen Analyse zum Neutralitätsgebot in der Bildung von Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte wird diese Frage mit einem klaren Ja beantwortet. So wird herausgearbeitet, dass die Positionen der AfD selbstverständlich im Unterricht thematisiert werden dürfen. Dieses Recht stellt zugleich eine Pflicht dar: “Geht es um die Thematisierung rassistischer und rechtsextremer Positionen, haben Lehrpersonen nicht nur das Recht, sondern gemäß den in den menschenrechtlichen Verträgen und im Schulrecht verankerten verbindlichen Bildungszielen auch die Pflicht, solche Positionen entsprechend einzuordnen und diesen zu widersprechen“.
Auf dieser Info- und Diskussionsveranstaltung wird einleitend Fredrik Dehnerdt von der GEW Hamburg von den AfD-Angriffen auf die Schulen berichten, folgend wird Hendrik Cremer die Studie vorstellen, im Anschluss diskutieren wir.
Donnerstag, 6. Februar 2020, 18 Uhr, Curiohaus, Rothenbaumchaussee 15, 20148 Hamburg, Raum A
Der Flyer findet sich im Anhang.
Unter https://www.gew-hamburg.de/themen/aktionen-und-kampagnen/GEW-zur-bildungspolitik-der-afd-hamburg finden sich links zu allen Artikeln, Meldungen und Pressemitteilungen der GEW Hamburg zum Thema.