Die AfD-Fraktion will das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) in Berlin als unabhängige nationale Institution der Bundesrepublik zur Information der Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland abwickeln. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (20/7349) eingebracht, durch den das Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) aufgehoben werden soll. Zur Begründung schreibt die Fraktion, das DIMR habe den eigenen Anspruch der politischen Neutralität aufgegeben und widme sich „der politischen Diffamierung der demokratischen Opposition im Deutschen Bundestag, der Alternative für Deutschland“. Das Institut habe sich „unabhängig von seinem gesetzlich normierten Auftrag“ zur Aufgabe gemacht, Wähler, Sympathisanten, Mitglieder und Mandatsträger der AfD zu diskreditieren. Als Beispiele nennt die Fraktion die Publikationen „Rassistische und rechtsextreme Positionierungen im Dienste des Staates? Warum ein Eintreten für die AfD mit der verfassungsrechtlichen Treuepflicht nicht vereinbar ist“ von Hendrik Cremer und „Nicht auf dem Boden des Grundgesetzes. Warum die AfD als rassistische und rechtsextreme Partei einzuordnen ist“ des gleichen Autors. Ein Zusammenhang zum gesetzlich normierten Auftrag könne nicht erkannt werden, heißt es im Gesetzentwurf. In Krisenzeiten könne es sich das Land nicht leisten, „Vereine, die sich der populistischen Propaganda zu Ungunsten der Opposition widmen“, großzügig finanziell zu fördern. Das DIMR war 2001 auf Grundlage eines einstimmigen Bundestagsbeschlusses ins Leben gerufen worden.
DIMR ein wertvoller Bündnispartner der GEW
Die GEW schätzt das DIMR und ihre Publikationen sehr, und hat auch vor einiger Zeit eine Veranstaltung mit Hendrik Cremer durchgeführt, in der er seine Studie „Das Neutralitätsgebot in der Bildung – Neutral gegenüber rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien?“ vorstellte. Die Frage, ob es Lehrkräften erlaubt sei, sich kritisch mit den Positionen der AfD auseinander zu setzen wird dabei mit einem klaren Ja beantwortet. Dieses Recht stelle zugleich eine Pflicht dar: “Geht es um die Thematisierung rassistischer und rechtsextremer Positionen, haben Lehrpersonen nicht nur das Recht, sondern gemäß den in den menschenrechtlichen Verträgen und im Schulrecht verankerten verbindlichen Bildungszielen auch die Pflicht, solche Positionen entsprechend einzuordnen und diesen zu widersprechen“.
Neutralitätsgebot heißt nicht Wertneutralität
Aus Sicht der AfD soll alles verboten werden, was AfD-kritisch ist bzw. AfD-Positionen widerspricht. Dabei verfällt sie immer wieder in die Rhetorik, angebliche Verstöße gegen die Verpflichtung zur Neutralität anzuprangern und solche Aktivitäten verbieten zu wollen. Dieses Gebot darf jedoch nicht mit Wertneutralität verwechselt werden – denn es gründet sich auf den Werten des Grundgesetzes. Diese Werte – Erziehung zu Demokratie und einem friedlichen Miteinander frei von Diskriminierung auf Grund von äußeren Merkmalen – teilt die AfD nicht, und will daher unter dem Vorwand der „Neutralität“ die Vermittlung der im Grundgesetz festgelegten Werte verbieten.
Die AfD versteht unter Neutralität, dass sie nicht kritisiert werden darf. Richtig verstandene Neutralität ruft dazu auf, als kontrovers empfundene Positionen der AfD zu benennen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen - wie mit jeder anderen Partei auch.
Haltung zeigen statt Zurückhaltung üben!
Rechtspopulistische Parteien wie die AfD vertreten nicht nur eine reaktionäre Politik und bedienen in ihrem politischen Handeln gefährliche Ressentiments, sie stehen auch programmatisch sämtlichen Zielen und Aufgaben der GEW diametral entgegen. Bildungspolitisch heißt das: Wir stehen für Inklusion und Integration, die AfD dagegen für Exklusion und Abschiebung. Das müssen wir deutlich machen. Gegenüber Gruppierungen, die die Gleichheit aller Menschen bestreiten, muss ganz klar Gegenpositionen bezogen werden. Das ist Aufgabe der Gewerkschaften und auch der GEW.