Aufgrund der Erfahrungen aus den Seminaren „Einführung in die Personalratsarbeit I“ haben wir uns entschlossen, ein zweitägiges Vertiefungsseminar anzubieten. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Neben vielen Wünschen nach Spezialseminaren haben sich drei Themen für diese Vertiefungsseminare herauskristallisiert. Sie werden in diesem Seminar behandelt.
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In zunehmendem Maße beschäftigt die Schulbehörde Arbeitnehmerinnen in befristeten Arbeitsverhältnissen. In der Regel wird dabei von Lehraufträgen gesprochen, aber auch von Honorarkräften oder Unterrichtsaufträgen.
Dabei werden oft Bewerberinnen und Bewerber ausgewählt, die über keine klassische Lehrerausbildung verfügen. Deshalb kommt es immer wieder zu Eingruppierungsproblemen und Meinungsverschieden-heiten bei der Einstufung.
Der schulische Personalrat ist bei Versetzungen, Neueinstellungen und bei befristeten Arbeitsverträgen in der Mitbestimmung. Um nachzuvollziehen, ob diese Personalmaßnahmen notwendig sind, hat er das Recht sich die Bilanz der Wochenarbeitszeit (KSP) vorlegen zu lassen. Er muss die Grundlagen der Lehrerarbeitszeit-verordnung kennen und er hat das Recht die Funktions-zeiten vorgelegt zu bekommen, dazu muss er die Berechnung der F-Zeiten nachvollziehen können. Die Führung von schulischen Arbeitszeitkonten muss mit dem Personalrat abgestimmt werden.
Aufgrund der Erfahrungen aus den Seminaren „Einführung in die Personalratsarbeit I“ haben wir uns entschlossen, ein zweitägiges Vertiefungsseminar anzubieten. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Neben vielen Wünschen nach Spezialseminaren haben sich drei Themen für diese Vertiefungsseminare herauskristallisiert. Sie werden in diesem Seminar behandelt.
Aufgrund der Erfahrungen aus den Seminaren „Einführung in die Personalratsarbeit I“ haben wir uns entschlossen, ein zweitägiges Vertiefungsseminar anzubieten. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Neben vielen Wünschen nach Spezialseminaren haben sich drei Themen für diese Vertiefungsseminare herauskristallisiert. Sie werden in diesem Seminar behandelt.
Personalräte sind angesichts der sich ausweitenden Differenzierung der Beschäftigungsverhältnisse an Schulen verstärkt mit Fragen der Anwendung des Arbeitsrechts und des TV – L befasst.
Zum einen ergibt sich das aus der Überwachungsaufgabe aus § 78, zum anderen spielen TV-L Kenntnisse bei Einstellungen sowohl bei Lehrkräften wie auch bei sozialpädagogischem, therapeutischen und nicht – pädagogischem Personal eine Rolle. Schwerpunkte des Seminars sind
• Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten, Befristung
Die Durchführung von Dienststellenleitungsgesprächen gehört zu einer Standardaufgabe von Schulpersonalräten. Gerade konfliktreiche Themen sind dabei manchmal nicht einfach zu besprechen.
Dieser Seminartag vermittelt Techniken der Gesprächsführung für unterschiedliche Situationen, die in einem Videotraining anhand von Themen aus der Praxis ausprobiert werden.
Seminarinhalte:
- Gesprächsführungstechniken
- Videotraining
Personalräte nehmen beim neuen Beurteilungswesen der Lehrkräfte eine Rolle als Kontrollinstanz wahr. Auch in anderen Fällen gibt es Unklarheiten und Beschwerden. Das Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnisse über die verschiedenen Formen der dienstlichen Beurteilungen, um die Personalräte in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben sachkundig zu erfüllen.
Der schulische Personalrat ist bei Versetzungen, Neueinstellungen und bei befristeten Arbeitsverträgen in der Mitbestimmung. Um nachzuvollziehen, ob diese Personalmaßnahmen notwendig sind, hat er das Recht sich die Bilanz der Wochenarbeitszeit (KSP) vorlegen zu lassen. Er muss die Grundlagen der Lehrerarbeitszeit-verordnung kennen und er hat das Recht die Funktions-zeiten vorgelegt zu bekommen, dazu muss er die Berechnung der F-Zeiten nachvollziehen können. Die Führung von schulischen Arbeitszeitkonten muss mit dem Personalrat abgestimmt werden.
Allgemeine Aufgaben des Schul-PR, Informationsrecht des Schul-PR, Fortbildungsmöglichkeiten des Schul-PR, Informationsarbeit und Sachverständige, Geschäftsführung des Schul-PR, Überblick über die Mitbestimmungsinhalte und -verfahren nach dem HambPersVG, Aufgabe und Wirkung von Dienstvereinbarungen, Strukturen, die die Arbeit der Schulpersonalräte beeinflussen, u. a. die Struktur der BSB, Verhältnis der Schulleitungen zur BSB, Rechte und Pflichten der Schulleitung ggü.
Zum 1. Juli 2014 wurde das Personalvertretungsgesetz novelliert. Mit dieser Änderung Werden die Rechte der Personalräte und der Beschäftigten erweitert. In Absprache mit dem Personalamt werden dazu in allen Behörden Schulungen durchgeführt. Diese speziellen "Novellierungsschulungen" richten sich an Personalratsmitglieder, die bereits Einführungsschulumgen absolviert haben und über Kenntnisse des Personalvertretungsgesetz verfügen. Die Kosten werden von der BSB übernommen.
Allgemeine Aufgaben des Schul-PR, Informationsrecht des Schul-PR, Fortbildungsmöglichkeiten des Schul-PR, Informationsarbeit und Sachverständige, Geschäftsführung des Schul-PR, Überblick über die Mitbestimmungsinhalte und –verfahren nach dem HambPersVG, Aufgabe und Wirkung von Dienstvereinbarungen, Strukturen, die die Arbeit der Schulpersonalräte beeinflussen, u. a. die Struktur der BSB, Verhältnis der Schulleitungen zur BSB, Rechte und Pflichten der Schulleitung ggü.