Staatsdiener: Aufsicht, Pause, Stühle rücken? Und keine Rechte?
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Der schulische Personalrat ist bei Versetzungen, Neueinstellungen und bei befristeten Arbeitsverträgen in der Mitbestimmung. Um nachzuvollziehen, ob diese Personalmaßnahmen notwendig sind, hat er das Recht sich die Bilanz der Wochenarbeitszeit (KSP) vorlegen zu lassen. Er muss die Grundlagen der Lehrerarbeitszeitverordnung kennen und er hat das Recht die Funktionszeiten vorgelegt zu bekommen, dazu muss er die Berechnung der F-Zeiten nachvollziehen können. Die Führung von schulischen Arbeitszeitkonten muss mit dem Personalrat abgestimmt werden.
Der Umbau des Schulwesens unter dem Oberbegriff „Inklusion“ und die flächendeckende Einführung von Ganztagsschulen haben eine z. T. völlig neue Arbeitsorganisation an Schulen zur Folge. Zwar gibt es eine bestehende Dienstzeitregelung für diese Beschäftigten, sie erfüllt aber nicht die Anforderungen an die aktuelle Lage. Eine neue Gesamtregelung ist nicht in Sicht. Und selbst wenn es Sie gäbe, bestünde vor Ort weiterer Handlungsbedarf.
Das Seminar soll Personalräte fit machen für Arbeitszeitregelungen an der eigenen Schule.
Staatsdiener: Aufsicht, Pause, Stühle rücken? Und keine Rechte?
Personalräte sind angesichts der sich ausweitenden Differenzierung der Beschäftigungsverhältnisse an Schulen verstärkt mit Fragen der Anwendung des Arbeitsrechts und des TV – L befasst.
Zum einen ergibt sich das aus der Überwachungsaufgabe aus § 78, zum anderen spielen TV-L Kenntnisse bei Einstellungen sowohl bei Lehrkräften wie auch bei sozialpädagogischem, therapeutischen und nicht – pädagogischem Personal eine Rolle. Schwerpunkte des Seminars sind
Das Seminar richtet sich an alle Personalratsmitglieder der Beruflichen Schulen, die durch Fusionierung mehrerer Schulen zusammengelegt worden sind (2015) oder zusammengelegt werden(2016) und bei denen Handlungsbedarf aus Personalratssicht besteht oder bestehen wird. Thematisiert werden die:
Der schulische Personalrat ist bei Versetzungen, Neueinstellungen und bei befristeten Arbeitsverträgen in der Mitbestimmung. Um nachzuvollziehen, ob diese Personalmaßnahmen notwendig sind, hat er das Recht sich die Bilanz der Wochenarbeitszeit (KSP) vorlegen zu lassen. Er muss die Grundlagen der Lehrerarbeitszeitverordnung kennen und er hat das Recht die Funktionszeiten vorgelegt zu bekommen, dazu muss er die Berechnung der F-Zeiten nachvollziehen können. Die Führung von schulischen Arbeitszeitkonten muss mit dem Personalrat abgestimmt werden.
Das neue HmbGleiG gilt seit 2015 und dient der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Beseitigung bestehender und der Verhinderung künftiger Nachteile auf Grund des Geschlechts im Geltungsbereich dieses Gesetzes.
Was sind die gesetzlichen und inhaltlichen Grundlagen?
Wir wollen uns mit der Anwendung des HmbGleiG bei:
Personalräte nehmen beim neuen Beurteilungswesen der Lehrkräfte eine Rolle als Kontrollinstanz wahr. Auch in anderen Fällen gibt es Unklarheiten und Beschwerden. Das Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnisse über die verschiedenen Formen der dienstlichen Beurteilungen, um die Personalräte in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben sachkundig zu erfüllen.
Der schulische Personalrat ist bei Versetzungen, Neueinstellungen und bei befristeten Arbeitsverträgen in der Mitbestimmung. Um nachzuvollziehen, ob diese Personalmaßnahmen notwendig sind, hat er das Recht sich die Bilanz der Wochenarbeitszeit (KSP) vorlegen zu lassen. Er muss die Grundlagen der Lehrerarbeitszeitverordnung kennen und er hat das Recht die Funktionszeiten vorgelegt zu bekommen, dazu muss er die Berechnung der F-Zeiten nachvollziehen können. Die Führung von schulischen Arbeitszeitkonten muss mit dem Personalrat abgestimmt werden.
In den Mitbestimmungskatalogen der Paragrafen 87 und 88 des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes gibt es insgesamt 53 Mitbestimmungstatbestände. Darunter gibt es etliche, die an Schulen keine Rolle spielen, andere wie Einstellung oder Eingruppierung, Arbeitszeit oder Umsetzung sind Maßnahmen, mit denen Personalräte oft befasst sind.
Der schulische Personalrat ist bei Versetzungen, Neueinstellungen und bei befristeten Arbeitsverträgen in der Mitbestimmung. Um nachzuvollziehen, ob diese Personalmaßnahmen notwendig sind, hat er das Recht sich die Bilanz der Wochenarbeitszeit (KSP) vorlegen zu lassen. Er muss die Grundlagen der Lehrerarbeitszeitverordnung kennen und er hat das Recht die Funktionszeiten vorgelegt zu bekommen, dazu muss er die Berechnung der F-Zeiten nachvollziehen können. Die Führung von schulischen Arbeitszeitkonten muss mit dem Personalrat abgestimmt werden.
