Allgemeine Aufgaben des Schul-PR, Informationsrecht des Schul-PR, Fortbildungsmöglichkeiten des Schul-PR, Informationsarbeit und Sachverständige, Geschäftsführung des Schul-PR, Überblick über die Mitbestimmungsinhalte und –verfahren nach dem HambPersVG, Aufgabe und Wirkung von Dienstvereinbarungen, Strukturen, die die Arbeit der Schulpersonalräte beeinflussen, u. a. die Struktur der BSB, Verhältnis der Schulleitungen zur BSB, Rechte und Pflichten der Schulleitung ggü.
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Allgemeine Aufgaben des Schul-PR, Informationsrecht des Schul-PR, Fortbildungsmöglichkeiten des Schul-PR, Informationsarbeit und Sachverständige, Geschäftsführung des Schul-PR, Überblick über die Mitbestimmungsinhalte und –verfahren nach dem HambPersVG, Aufgabe und Wirkung von Dienstvereinbarungen, Strukturen, die die Arbeit der Schulpersonalräte beeinflussen, u. a. die Struktur der BSB, Verhältnis der Schulleitungen zur BSB, Rechte und Pflichten der Schulleitung ggü.
Zum 1. Juli 2014 wird das Personalvertretungsgesetz novelliert. Mit dieser Änderung Werden die Rechte der Personalräte und der Beschäftigten erweitert. In Absprache mit dem Personalamt werden dazu in allen Behörden Schulungen durchgeführt. Diese speziellen "Novellierungsschulungen" richten sich an Personalratsmitglieder, die bereits Einführungsschulumgen absolviert haben und über Kenntnisse des Personalvertretungsgesetz verfügen. Die Kosten werden von der BSB übernommen.
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Personalräte sind angesichts der sich ausweitenden Differenzierung der Beschäftigungsverhältnisse an Schulen verstärkt mit Fragen der Anwendung des Arbeitsrechts und des TV – L befasst.
Zum einen ergibt sich das aus der Überwachungsaufgabe aus § 78, zum anderen spielen TV-L Kenntnisse bei Einstellungen sowohl bei Lehrkräften wie auch bei sozialpädagogischem, therapeutischen und nicht – pädagogischem Personal eine Rolle. Schwerpunkte des Seminars sind
• Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten, Befristung
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Zum 1. Juli 2014 wird das Personalvertretungsgesetz novelliert. Mit dieser Änderung Werden die Rechte der Personalräte und der Beschäftigten erweitert. In Absprache mit dem Personalamt werden dazu in allen Behörden Schulungen durchgeführt. Diese speziellen "Novellierungsschulungen" richten sich an Personalratsmitglieder, die bereits Einführungsschulumgen absolviert haben und über Kenntnisse des Personalvertretungsgesetz verfügen. Die Kosten werden von der BSB übernommen.
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