Das Seminar richtet sich an Personalratsmitglieder, die bereits über Erfahrungen in der Personalratsarbeit verfügen. Wenn möglich, sollen im Seminar Vorhaben und Fälle aus den Personalräten besprochen werden. Dies können Verfahren von Schlichtung und Einigung, geplante Nichtzustimmung zu Maßnahmen der Schulleitung oder eigene Vorhaben der Personalräte sein. Es soll auch darum gehen Lösungen zu finden, wenn Personalräte und Schulleitungen keine Wege zu einer vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit finden.
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Das Seminar baut auf dem Seminar „Einführung in die Personalratsarbeit I auf und greift Fragen der Personalratsarbeit vor Ort auf.
Deshalb behandelt dieses Seminar konkrete Probleme und Konflikte, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Seminars in der täglichen Personalratsarbeit begegnen und von ihnen ins Seminar „mitgebracht“ werden sollen.
Daneben wird beispielhaft das Führen eines monatlichen Dienststellengesprächs durchgespielt.
Keine Angst vor einem „Nein“ zu einer Mitbestimmungsvorlage:
Personalräte haben im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes eine große Bedeutung:
Die Einforderung von aktuellen Gefährdungsbeurteilungen, Erarbeitung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes, aber auch die Beteiligung am betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gehört in diesem Zusammenhang zu den vielfältigen Aufgaben der Personalräte.
Das Seminar baut auf dem Seminar „Einführung in die Personalratsarbeit I auf und greift Fragen der Personalratsarbeit vor Ort auf.
Deshalb behandelt dieses Seminar konkrete Probleme und Konflikte, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Seminars in der täglichen Personalratsarbeit begegnen und von ihnen ins Seminar „mitgebracht“ werden sollen.
Daneben wird beispielhaft das Führen eines monatlichen Dienststellengesprächs durchgespielt.
Keine Angst vor einem „Nein“ zu einer Mitbestimmungsvorlage:
In fast allen Personalratsschulungen taucht irgendwann die Frage auf, ob ein Thema, ein Konflikt, eine Aufgabe vom Personalrat zu bearbeiten ist oder ob dafür nicht die Lehrerkonferenz oder die Schulkonferenz zuständig ist.
Auch umgekehrt stellt sich die Frage. Muss ein Beschluss der Lehrerkonferenz dem Personalrat vorgelegt werden, wenn es sich um einen Tatbestand handelt, der der Mitbestimmung unterliegt, z. B. bei der Durchführung von schulinternen Fortbildungen?
In diesem Seminar wird ein Überblick zu Rechten und Pflichten von Beamten und Beamtinnen gegeben. Dabei werden die amtsangemessene Verwendung wie auch die Fürsorge des Dienstherrn und daraus resultierende Rechte wie Mutterschutz, Elternzeit etc. behandelt. Zudem werden beamtenrechtliche Laufbahn, Besoldung und Pension vom Grundsatz erläutert. Aber auch die Abordnung oder Umsetzung an andere Schulen oder die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand werden aus Perspektive der Einflussmöglichkeiten der Personalräte erarbeitet.
Die Aufgaben der Personalräte im Zusammenhang mit der Eingruppierung, der Stufenzuordnung und der Arbeitszeit haben in letzter Zeit massiv zugenommen. Stichworte sind die Eingruppierungstarifverträge im Sozial- und Erziehungsdienst und für Lehrkräfte (LEGO) und die Arbeitszeit im Ganztagsbereich und der Inklusion (PTF).
Das Seminar baut auf dem Seminar „Einführung in die Personalratsarbeit I auf und greift Fragen der Personalratsarbeit vor Ort auf.
Deshalb behandelt dieses Seminar konkrete Probleme und Konflikte, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Seminars in der täglichen Personalratsarbeit begegnen und von ihnen ins Seminar „mitgebracht“ werden sollen.
Daneben wird beispielhaft das Führen eines monatlichen Dienststellengesprächs durchgespielt.
Keine Angst vor einem „Nein“ zu einer Mitbestimmungsvorlage:
Beurteilungen haben in den Kollegien eine große Bedeutung, egal ob es um die Regelbeurteilung oder die Anlassbeurteilung geht. Die Kolleg_innen haben Fragen, Beschwerden oder sind verunsichert und wollen mit den Schulpersonalräten darüber in Kontakt treten. Personalräte nehmen bei den schulischen Beurteilungen eine wichtige Rolle als Kontrollinstanz wahr.
Die Personalversammlung ist die Gelegenheit, alle Belange der Dienststelle und der Beschäftigten zu besprechen. Sie wird vom Personalrat einberufen und geleitet. Ziel des Seminars ist die Vorbereitung und die Durchführung einer Personalversammlung zu organisieren und so durchzuführen, dass der Personalrat im Sinne der Beschäftigten Ergebnisse erzielt. Dazu werden die rechtlichen Grundlagen und die Anlässe für die Durchführung einer Personalversammlung thematisiert.
Allgemeine Aufgaben des Schul-PR, Informationsrecht des Schul-PR, Fortbildungsmöglichkeiten des Schul-PR, Informationsarbeit und Sachverständige, Geschäftsführung des Schul-PR, Überblick über die Mitbestimmungsinhalte und –verfahren nach dem HambPersVG, Aufgabe und Wirkung von Dienstvereinbarungen, Strukturen, die die Arbeit der Schulpersonalräte beeinflussen, u. a. die Struktur der BSB, Verhältnis der Schulleitungen zur BSB, Rechte und Pflichten der Schulleitung ggü.
Personalräte haben ein Mitbestimmungsrecht (gem. § 88 Abs. 1 Nr. 15 PersVG ) bei einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand. Deshalb bieten wir ein Seminar für Personalräte an und wollen folgende Themen behandeln:
- Voraussetzungen zur Pensionierung
- Berechnung der Pension anhand von Beispielen
- Grundlagen der Hinterbliebenenversorgung
- Beratungsbespiele aus der Praxis der GEW
- Handhabung des Versorgungsrechners der Behörde