In fast allen Personalratsschulungen taucht irgendwann die Frage auf, ob ein Thema, ein Konflikt, eine Aufgabe vom Personalrat zu bearbeiten ist oder ob dafür nicht die Lehrerkonferenz oder die Schulkonferenz zuständig ist.
Auch umgekehrt stellt sich die Frage. Muss ein Beschluss der Lehrerkonferenz dem Personalrat vorgelegt werden, wenn es sich um einen Tatbestand handelt, der der Mitbestimmung unterliegt, z. B. bei der Durchführung von schulinternen Fortbildungen?
Und schließlich: Darf der Personalrat in der Lehrerkonferenz oder der Schulkonferenz auftreten, das Wort ergreifen oder Anträge stellen.
Aufgrund dieser Themen haben wir uns entschieden, ein Seminar anzubieten, in dem wir versuchen wollen, die Aufgaben des Personalrates von Aufgaben der Gremien nach dem Schulgesetz abzugrenzen, aber auch Überschneidungen herauszuarbeiten. Schließlich ergänzen sich die Aufgaben zumindest teilweise.
Sollte für dieses Thema ein breites Interesse bestehen, werden wir weitere Termine anbieten.