Aufgrund der Erfahrungen aus den Seminaren „Einführung in die Personalratsarbeit I“ haben wir uns entschlossen, ein zweitägiges Vertiefungsseminar anzubieten. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Neben vielen Wünschen nach Spezialseminaren haben sich drei Themen für diese Vertiefungsseminare herauskristallisiert. Sie werden in diesem Seminar behandelt.
Fortbildungen für Personalräte 2016
Personalräte sollen im Rahmen von Allzuständigkeit und Mitbestimmung/Mitwirkung in allen Angelegenheiten der Dienststelle beteiligt werden. Außerdem sollen Personalräte und Dienststellenleitung partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Personalräte nehmen beim neuen Beurteilungswesen der Lehrkräfte eine Rolle als Kontrollinstanz wahr. Auch in anderen Fällen gibt es Unklarheiten und Beschwerden. Das Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnisse über die verschiedenen Formen der dienstlichen Beurteilungen, um die Personalräte in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben sachkundig zu erfüllen.
Aufgrund der Erfahrungen aus den Seminaren „Einführung in die Personalratsarbeit I“ haben wir uns entschlossen, ein zweitägiges Vertiefungsseminar anzubieten. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Neben vielen Wünschen nach Spezialseminaren haben sich drei Themen für diese Vertiefungsseminare herauskristallisiert. Sie werden in diesem Seminar behandelt.
Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an Schulen I
Personalräte haben im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes eine große Bedeutung: Begleitung von Baumaßnahmen, Beteiligung bei der Realisation des Arbeitsschutzes vor Ort etc.
Dieses Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen zu Akteuren und Gremien des Arbeitsschutzes (Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Arbeitsschutzausschuss) sowie Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Personalräte (Arbeitsplatzgestaltung, Initiativen etc.).
Grundlagen des Beamtenrechtes und Aufgaben des Personalrates
Der schulische Personalrat ist bei Versetzungen, Neueinstellungen und bei befristeten Arbeitsverträgen in der Mitbestimmung. Um nachzuvollziehen, ob diese Personalmaßnahmen notwendig sind, hat er das Recht sich die Bilanz der Wochenarbeitszeit (KSP) vorlegen zu lassen. Er muss die Grundlagen der Lehrerarbeitszeit-verordnung kennen und er hat das Recht die Funktions-zeiten vorgelegt zu bekommen, dazu muss er die Berechnung der F-Zeiten nachvollziehen können. Die Führung von schulischen Arbeitszeitkonten muss mit dem Personalrat abgestimmt werden.
Aufgrund der Erfahrungen aus den Seminaren „Einführung in die Personalratsarbeit I“ haben wir uns entschlossen, ein zweitägiges Vertiefungsseminar anzubieten. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Neben vielen Wünschen nach Spezialseminaren haben sich drei Themen für diese Vertiefungsseminare herauskristallisiert. Sie werden in diesem Seminar behandelt.
Das Seminar richtet sich an alle Personalratsmitglieder der Beruflichen Schulen, die durch Fusionierung mehrerer Schulen zusammengelegt worden sind (2015) oder zusammengelegt werden(2016) und bei denen Handlungsbedarf aus Personalratssicht besteht oder bestehen wird. Thematisiert werden die:
• Bewertung des Fusionsprozesses- Übernahme oder Gleichberechtigung?
• Rollen von Personalrat (Wahlvorstand) und Schulleitung
• Mitwirkung und Mitbestimmungsrechte im Fusionsprozess, z.B. Baumaßnahmen
Der Umbau des Schulwesens unter dem Oberbegriff „Inklusion“ und die flächendeckende Einführung von Ganztagsschulen haben eine z. T. völlig neue Arbeitsorganisation an Schulen zur Folge. Zwar gibt es eine bestehende Dienstzeitregelung für diese Beschäftigten, sie erfüllt aber nicht die Anforderungen an die aktuelle Lage. Eine neue Gesamtregelung ist nicht in Sicht. Und selbst wenn es Sie gäbe, bestünde vor Ort weiterer Handlungsbedarf.
Das Seminar soll Personalräte fit machen für Arbeitszeitregelungen an der eigenen Schule.
Der schulische Personalrat ist bei Versetzungen, Neueinstellungen und bei befristeten Arbeitsverträgen in der Mitbestimmung. Um nachzuvollziehen, ob diese Personalmaßnahmen notwendig sind, hat er das Recht sich die Bilanz der Wochenarbeitszeit (KSP) vorlegen zu lassen. Er muss die Grundlagen der Lehrerarbeitszeit-verordnung kennen und er hat das Recht die Funktions-zeiten vorgelegt zu bekommen, dazu muss er die Berechnung der F-Zeiten nachvollziehen können. Die Führung von schulischen Arbeitszeitkonten muss mit dem Personalrat abgestimmt werden.
Das Seminar richtet sich an Personalratsmitglieder, die bereits über Erfahrungen in der Personalratsarbeit verfügen. Wenn möglich, sollen im Seminar Vorhaben und Fälle aus den Personalräten besprochen werden. Dies können Verfahren von Schlichtung und Einigung, geplante Nichtzustimmung zu Maßnahmen der Schulleitung oder eigene Vorhaben der Personalräte sein. Es soll auch darum gehen Lösungen zu finden, wenn Personalräte und Schulleitungen keine Wege zu einer vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit finden.