Personalräte sollen im Rahmen von Allzuständigkeit und Mitbestimmung/Mitwirkung in allen Angelegenheiten der Dienststelle beteiligt werden. Außerdem sollen Personalräte und Dienststellenleitung partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammenarbeiten.
In diesem Zusammenhang haben die monatlichen Besprechungen für Informationseinholung, Diskussion und auch die Verhandlung von Durchführungsvarianten eine enorme Bedeutung.
Neben der Rechtssicherheit sind insbesondere Techniken relevant, um in Gesprächen und Verhandlungen die Sachverhalte und Anliegen angemessen und...