Es gibt viele Gründe dafür, als Lehrer*in eine Arbeit an einer deutschen Schule im Ausland, an einer Europäischen Schule oder auch an einer ausländischen Sprachdiplomschule zu suchen, die Deutsch als Fremdsprache anbietet.
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Dieses Seminar soll die Grundlagen des Datenschutzes klären und die personalrechtlichen Probleme bei der Digitalisierung der Schulen beleuchten. Dem Wunsch nach den Möglichkeiten der Schönen Neuen Datenwelt stehen Rechte und Pflichten der Beschäftigten gegenüber. Allzu leicht kann die Bereitschaft, die Arbeit in der Schule effektiver zu gestalten rechtliche Probleme mit sich bringen. Die Personalräte sollen keine Spaßbremsen sondern Wächter über die Rechte und Verantwortlichkeiten der Beschäftigten sein.
Viele Pädagog*innen sind angesichts eines angeblichen „Neutralitätsgebots“ verunsichert. Dabei stehen sie vor erheblichen Herausforderungen, da rassistische und rechtsextreme Positionen im öffentlichen und politischen Raum deutlich zugenommen haben. Beziehen sie Stellung gegen solche Positionen, sehen sie sich häufig dem Vorwurf ausgesetzt, sie würden das staatliche Neutralitätsgebot verletzen.
Das Seminar knüpft an Inhalte der Seminare „Einführung in die Personalratsarbeit I und II“ an. Es sollen Gegenstände dieser Seminare vertieft behandelt werden. Die Auswahl dieser Schwerpunkte erfolgt weitgehend durch die Teilnehmenden auf Grund ihrer praktischen Erfahrungen in der Personalratsarbeit.
Vor diesem Hintergrund soll es um die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Schulpersonalräte, die Einhaltung von rechtlich verbindlichen Dienstvereinbarungen und die Lösung von möglichen Konflikten gehen.
Die Mitbestimmungsrechte des Personalrats insbesondere aus § 87 Absatz 1 Nummer 1 - (Festsetzung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit) sowie Nr. 2 (Festlegung des Urlaubs und Urlaubsplanung) eröffnen den Schulpersonalräten einen breiten Handlungsspielraum bei der Gestaltung der Arbeitszeit des Pädagogisch Therapeutischen Personals an Schulen. Dabei sind die Arbeitszeitregelungen des TV - L, die Dienstanweisung für das pädagogisch therapeutische Personal der BSB sowie die Rahmendienstvereinbarung des GPR zur Arbeitszeit der PTF zu beachten.
In diesem Seminar sollen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen konkrete Fragen und Probleme ihrer Personalratsarbeit einbringen.
Das Seminar soll ihnen helfen, ihre bisherige Arbeit zu reflektieren, Veränderungen durch neue Rechtsgrundlagen und Dienstvereinbarungen kennenzulernen und Strukturen der PR-Arbeit zu verbessern.
Nach 6 Wochen Erkrankung im Jahr bietet die Hansestadt ihren Beschäftigten ein BEM an.
Welches sind die gesetzlichen Vorgaben aus dem Bundesteilhabegesetz, Sozialgesetzbuch IX, § 167?
Zusätzlich hat Hamburg eine § 93- Regelung mit dem DGB abgeschlossen.
Welches sind die Vorgaben aus dieser Vereinbarung?
Ganz konkret:
Wie läuft ein BEM- Verfahren ab?
Was hat der Schulpersonalrat in diesem Kontext für Aufgaben?
Wie werden BEM-Gespräche geführt? Wie begleitet ein Schulpersonalrat dieses Gespräch?
In diesem Seminar haben wir Gäste:
In diesem Seminar wird ein Überblick zu Rechten und Pflichten von Beamten und Beamtinnen gegeben. Dabei werden die amtsangemessene Verwendung wie auch die Fürsorge des Dienstherrn und daraus resultierende Rechte wie Mutterschutz, Elternzeit etc. behandelt. Zudem werden beamtenrechtliche Laufbahn, Besoldung und Pension vom Grundsatz erläutert. Aber auch die Abordnung oder Umsetzung an andere Schulen oder die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand werden aus Perspektive der Einflussmöglichkeiten der Personalräte erarbeitet.
Das Seminar knüpft an Inhalte der Seminare „Einführung in die Personalratsarbeit I und II“ an. Es sollen Gegenstände dieser Seminare vertieft behandelt werden. Die Auswahl dieser Schwerpunkte erfolgt weitgehend durch die Teilnehmenden auf Grund ihrer praktischen Erfahrungen in der Personalratsarbeit.
Vor diesem Hintergrund soll es um die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Schulpersonalräte, die Einhaltung von rechtlich verbindlichen Dienstvereinbarungen und die Lösung von möglichen Konflikten gehen.
Beurteilungen haben in den Kollegien eine große Bedeutung, egal ob es um die Regelbeurteilung oder die Anlassbeurteilung geht. Die Kolleg_innen haben Fragen, Beschwerden oder sind verunsichert und wollen mit den Schulpersonalräten darüber in Kontakt treten. Personalräte nehmen bei den schulischen Beurteilungen eine wichtige Rolle als Kontrollinstanz wahr.
In fast allen Personalratsschulungen taucht irgendwann die Frage auf, ob ein Thema, ein Konflikt, eine Aufgabe vom Personalrat zu bearbeiten ist oder ob dafür nicht die Lehrerkonferenz oder die Schulkonferenz zuständig ist.
Auch umgekehrt stellt sich die Frage. Muss ein Beschluss der Lehrerkonferenz dem Personalrat vorgelegt werden, wenn es sich um einen Tatbestand handelt, der der Mitbestimmung unterliegt, z. B. bei der Durchführung von schulinternen Fortbildungen?