Neues HmbHG – Wie geht es weiter?

15. Oktober 2013 Von: Stephanie Zuber Gruppenbeitrag
HmbHG

Nächster Schritt: Online-Diskussionsportal zur Gesetzesnovelle eröffnet

Zum Entwurf für die Novellierung des Hamburger Hochschulgesetzes liegen mittlerweile zahlreiche Stellungnahmen seitens der Hochschulen, Hochschuleinheiten und -gremien vor. Auch die Fachgruppe HuF hat den Gesetzentwurf ausgiebig diskutiert, und Teile der Diskussion sind in die Stellungsnahme des DGB Nord eingeflossen (siehe früherer Beitrag).

Das Einholen derartiger Stellungnahmen ist für Gesetzgebungsverfahren verpflichtend und stellt ein Minimum an demokratischer Beteiligung dar. In mehreren Stellungnahmen – auch der des DGB Hamburg – wurde neben inhaltlichen Punkten kritisiert, dass der Gesetzesentwurf lange auf sich warten ließ und nun offenbar in einem unerwartet schnellen „Hau-Ruck-Verfahren“ behandelt werden soll. Die Fristen für die Stellungsnahmen waren kurzfristig und ungünstig (vorlesungsfreie Zeit) gesetzt. Der Bitte um öffentliche Diskussionen des Entwurfs ist die Wissenschaftssenatorin (bisher) nicht nachgekommen. Allerdings zeigt die vielfach geäußerte Kritik des formalen Vorgehens Wirkung: Für das Gesetzgebungsverfahren mit den Lesungen in der Bürgerschaft wurde mehr Zeit eingeräumt und ab Mitte Oktober eröffnet eine Online-Plattform der Behörde für Wissenschaft und Forschung die Möglichkeit der Diskussion des Gesetzentwurfs.

  • Die Online-Diskussion startete am 14. Oktober und ist bis zum 8. November 2013 geöffnet. Der Link zum Diskussionsportal lautet: http://hochschulgesetz.hamburg.de/ (externer Link).
  • Dort gibt es auch einen Informationsbereich, in dem 55 der vorliegenden Stellungsnahmen zum Gesetzentwurf verfügbar sind: Infothek (externer Link)

Am 30. Oktober wird es zudem eine Arbeitskonferenz zur Reform des Hamburgischen Hochschulgesetzes geben. Der Pressemeldung hierzu ist zu entnehmen, dass die Hochschulen (und dies heißt: Hochschulpräsident_innen) Repräsentant_innen verschiedener Gruppen benennen, die an dieser Veranstaltung teilnehmen dürfen. Eine Einladung an die Gewerkschaften zu dieser Veranstaltung blieb bisher aus.

Arbeitskonferenz und Online-Diskussion gewährleisten keine systematische Berücksichtigung aller Interessierten und Interessengruppen. Das Format einer Online-Diskussion hat keinerlei bindenden Charakter und die Form ermöglicht es auch kaum, den von uns gewünschten direkten und offenen Dialog zum Novellierungsentwurf zu führen. Sie können ein ordentliches, öffentliches Anhörungsverfahren, wie die Gewerkschaften dies geforderten haben, niemals ersetzen. Dennoch bietet die Online-Diskussion eine Erweiterung des Diskussionsrahmens und eine rege Beteiligung ist sinnvoll. Es bleibt im Nachgang darauf zu achten, dass die in den Stellungnahmen und ggf. auch in der Online-Diskussion formulierten Kritikpunkte für die politischen Entscheiderinnen und Entscheider eine Grundlage der Meinungsbildung über den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf oder eine bis dahin ggf. geänderte Fassung bilden.

Die HuF-Gruppe wünscht über die Online-Diskussion hinausgehende, stärker demokratisch legitimierte Partizipationsverfahren und/oder öffentliche Diskussionen zum HmbHG! Wir hoffen weiterhin, dass dies noch ermöglich wird.

Zahlreiche der bisherigen Stellungnahmen drücken bereits in den Vorbemerkungen und ersten Sätzen eine deutliche Unzufriedenheit mit dem Novellierungsentwurf aus. Vielfach werden die Argumente, die auch die DGB-Stellungsnahme aufgegriffen hat, geteilt. Einige Beispiele:

  • „Insgesamt kritisch gesehen wird die im Entwurf vorgesehene Zentralisierung von Entscheidungsfunktionen. Dies widerspricht der von der BWF kommunizierten Intention, die Hochschule zu demokratisieren.“ (Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg)
  • „Mit seiner Zielsetzung der Stärkung von Demokratie und Partizipation versucht der Entwurf des neuen HmbHG den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht im Juli 2010 formuliert hat, gerecht zu werden. Die Konzentration sämtlicher wichtiger Entscheidungsbefugnisse bei der Präsidentin bzw. beim Präsidenten widerspricht jedoch dieser Zielsetzung.“ (Dekaninnen und Dekane der Universität Hamburg)
  • „Der Hochschulsenat lehnt die Konzentration der Leitungsverantwortung auf die Person der Präsidentin bzw. des Präsidenten mit 9:2:0 Stimmen ab. Die Regelung spiegelt nicht die plurale Struktur der Hochschule wider und widerspricht der Zielsetzung nach stärkerer Partizipation.“ (Gemeinsame Stellungnahme von Präsidium und Hochschulsenat der Hochschule für Musik und Theater Hamburg)
  • „Es gelingt dem Entwurf nicht, die verfassungsrechtlich gebotene Balance zwischen Leitungsrechten einerseits und ausgleichenden Kontrollbefugnissen der Grundrechtsträger andererseits herzustellen. Deshalb erweisen sich die organisatorischen Grundstrukturen der Universität und einzelne Regelungen im Entwurf vom 17. Juni 2013 in mehrfacher Hinsicht als verfassungswidrig.“ (Fakultätsrats Rechtswissenschaft der Universität Hamburg)
  • „(…) Gleichwohl – und entgegen dem Bekunden, den Dialog mit den Hochschulen zu intensivieren – hat die Leitung der zuständigen Behörde die Beteiligung der Hochschulen am Gesetzgebungsverfahren auf ein Minimum beschränkt. (…)“ (Gemeinsame Stellungnahme des Dekanats, der Departmentleitungen und des Fakultätsrats der Fakultät Wirtschaft und Soziales der HAW Hamburg)
  • „(…), verwundert es umso mehr, dass ein Paradigmenwechsel in der Gleichstellungsförderung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgenommen wird, der scheinbar von der grundsätzlichen Annahme einer gleichermaßen möglichen strukturellen Benachteiligung von Männern in den Wissenschaftskarrieren an den Hamburger Hochschulen in den nächsten Jahren ausgeht, ohne das hierfür Nachweise genannt werden.“ (Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen der Freien und Hansestadt Hamburg).

Insbesondere zwei Stellungsnahmen gehen auf die Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen Personals ein. Dies sind die Stellungsnahmen der KAP (Konferenz des Akademischen Personals an der Universität Hamburg) und des WIPR (Personalrat für das wissenschaftliche Personal der Universität Hamburg). Hinsichtlich der Interessen der Studierenden ist v.a. die Stellungnahme des AStAs der HAW lesenswert (Allgemeiner Studierendenausschuss der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg). Alles nachzulesen im oben bereits verlinkten Informationsbereich der Online-Diskussionspattform.

Die Stellungnahme des DGB stellt voran, dass die Notwendigkeit einer umfassenden und grundlegenden Novellierung des Hamburgischen Hochschulgesetzes von den Gewerkschaften gesehen wird, der vorliegende Entwurf jedoch weit hinter den damit verbundenen Erwartungen zurückbleibt.

  • „Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird stattdessen ein weiterer Schritt hin zu einer unternehmerischen Hochschule unternommen und die Politik vergangener Senate und Mehrheiten konsequent fortgeführt. Einzelne Nachbesserungen sind dort erkennbar, wo aufgrund der bestehenden Kritik am Gesetz aus den Hochschulen und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes Änderungen absolut notwendig waren. Die notwendige umfassende Reform des Hamburgischen Hochschulrechtes bleibt jedoch aus.“

Die ganze Stellungnahme ist als PDF am Ende dieses Beitrags angefügt.

Auch wenn in den verschiedenen Stellungnahmen bereits viele Argumente dargelegt wurden, ist dies kein Garant dafür, dass diese auch zur Kenntnis genommen werden. Wir fordern deshalb zur Beteiligung am Onlineverfahren auf, um der vielfachen Kritik weiteres Echo zu verschaffen. Auch schon sehr kurze Einsatzkritiken können diesen Prozess fördern.

Die Fachgruppe HuF wird das Gesetzgebungsverfahren auf seinen nächsten Sitzungen immer wieder aufgreifen. Weitere Interessierte sind willkommen!

(Dies ist ein Beitrag der Fachgruppe HuF, diskutiert auf unserer Sitzung am 14.10.2013)