Die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder 2021 liegt nun bereits neun Monate zurück. Das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz zur Übertragung des linearen Tarifergebnisses auf die verbeamteten Kolleg*innen ist bislang noch nicht verabschiedet worden.
Während die Bürgerschaft sich bei der als Coronaprämie etikettierten Einmalzahlung beeilen musste, um von der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit bis 31. März 2022 zu profitieren, greift die lineare Besoldungserhöhung um 2,8 Prozent erst ab dem 1. Dezember 2022.
Zur Erinnerung: die tariflich vereinbarten 13 Leermonate ohne eine lineare Erhöhung der Gehälter wurden über die Coronaprämie mit jeweils 100€ pro Monat an Einmalzahlung (insg. also 1300€) kompensiert und schloss als solche die Versorgungsempfänger*innen aus.
Für die prozentuale Erhöhung der Beamtenbezüge zum Dezember muss die Bürgerschaft das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 verabschieden.
Der Hamburger Senat hat nach der zweiten Senatsbefassung im Juli den Gesetzesentwurf an die Bürgerschaft weitergeleitet. Er liegt nun dem Haushaltsausschuss für seine Sitzung am 18. August vor und soll – so der Plan – zur Beratung an den Unterausschuss Personalwirtschaft und Öffentlicher Dienst überwiesen werden. Dieser tagt am 6. September. Erst danach finden die Befassung im Haushaltsausschuss und die Beschlussfassung in der Hamburger Bürgerschaft statt.
Der Gesetzesentwurf ist als Drucksache in der Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürgerschaft https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/80518 veröffentlicht. Er beinhaltet ebenfalls bis zum Jahr 2025 die Zahlung einer sogenannten Angleichungszulage von 33% bzw. 20% im Monat Dezember - ausschließlich für Beamt*innen im aktiven Dienst.
Der Unmut der Ruhestandsbeamt*innen ist groß. Gemeinsam mi den Gewerkschaften GdP und ver.di ruft die GEW am 25.August deshalb die Kolleg*innen im Ruhestand zu einer Protestdemo „Ausgedient und abgehängt“ auf. Es kann nicht sein, dass Versorgungsempfänger*innen nach vielen Jahren des aktiven Dienstes von zusätzlichen Teilen der Alimentation von vornherein ausgeschlossen werden. Hier wird die Lebensleistung der Kolleg*innen mit Füßen getreten. Die Abgeordneten der Bürgerschaft sind deshalb dringend aufgerufen, dem Gesetzesentwurf in der vorgelegen Form nicht zuzustimmen. Gerade auch angesichts der aktuell steigenden Preisentwicklung muss für die Versorgungsempfänger*innen dringend nachgebessert werden.
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