Hamburg hat sich in diesem Jahr viel Zeit gelassen, einen Gesetzesentwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung vorzulegen. Heute endlich hat der Senat ihn beschlossen und den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zur Stellungnahme zugeleitet. Mit Fristsetzung bis zum 13. Juni ist die Zeit denkbar kurz und Kritik daran ist berechtigt. Während beispielsweise Bremen und Schleswig-Holstein die Besoldungserhöhung bereits in ihren Landesparlamenten beschlossen haben, wird die Bürgerschaft in Hamburg darüber nur dann noch vor der Sommerpause entscheiden können, wenn die Gewerkschaften auf die Tube drücken und sich kritische Anmerkungen möglichst verkneifen – denn das würde ja nur aufhalten.
Selbstverständlich wird die GEW den Gesetzesentwurf zügig und gewissenhaft begutachten und natürlich wollen und werden die Gewerkschaften den Gesetzgebungsvorgang nicht verzögern. Sollte es keine größeren Baustellen geben, ist deshalb für Oktober mit einer Auszahlung der erhöhten Bezüge zu rechnen.
Wie in den vergangenen Jahren sieht der Entwurf die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses vor. Dies bezieht sich allerdings nur auf die Übertragung der linearen Entgelterhöhung. Im Einzelnen sollen die Bezüge wie folgt erhöht werden:
- rückwirkend zum 1. Januar 2019 um 3,0 Prozent
- zum 1. Januar 2020 um 3,2 Prozent
- zum 1. Januar 2021 um ein weitere 1,4 Prozent
- die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter werden sowohl im Januar 2019 als auch im Januar 2020 jeweils um 50 Euro erhöht, daneben erhalten sie ab 2019 einen Tag mehr Urlaub.
Die im Vergleich zum Tarifabschluss um 0,2 Prozentpunkte abgesenkte Besoldungserhöhung ist auf den Abzug des Beitrags zum Aufbau einer Versorgungsrücklage zurückzuführen. Dieser Abzug wird ab 2020 wegfallen, da die entsprechende gesetzliche Regelung zum 31.12.2019ausläuft.
Strukturelle Komponenten des Tarifabschlusses wurden, wie schon in der Tarifrunde 2017 nicht auf die Beamt*innen übertragen. Hier verweist der Dienstherr gern auf die systembedingten Unterschiede zwischen Beamtenbesoldung und der Entlohnung von Tarifbeschäftigten. Aufgrund der Tendenz der Tarifabschlüsse zu verstärkter Komplexität besteht deshalb die Gefahr, dass sich die Besoldung zukünftig weiter von dem Ergebnis der Tarifrunde abkoppelt. Die alte Regel „Besoldung folgt Tarifabschluss“ wird damit zunehmend fragiler.
Für weitere Aussagen zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung wird man den Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens abwarten müssen. Selbstverständlich halten wir Euch weiter auf dem Laufenden.
Birgit Rettmer
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