Ab Januar werden die Tabellenentgelte für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Geltungsbereich des TV-L um mindestens 3,12 Prozent bzw. 90€ steigen, in der Stufe 1 sogar um 4,3 Prozent.
Die Überleitung der Beschäftigten der Entgeltgruppe 9 (klein) in die E9a sollte bis Jahresende vom Arbeitgeber durchgeführt worden sein. Da das von den Behörden genutzte neue Personalmanagementsystem KoPers leider bislang nicht einwandfrei funktioniert, kann es sowohl bei diesem tariflichen Überleitungsschritt als auch bei der Überleitung des Sozial- und Erziehungsdienstes in die neuen S-Tabellen zu Problemen und Verzögerungen kommen. Die GEW geht bislang nicht davon aus, dass die Überleitung des Sozial- und Erziehungsdienstes bereits mit der Januarabrechnung vollzogen sein wird. Die Erhöhung gilt in jedem Fall ab dem 1.1.2020, auch wenn die Auszahlung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen sollte.
Gemäß §29e des TVÜ-Länder, der die Überleitung des Sozial- und Erziehungsdienstes in die neue S-Tabelle regelt, wird ein Vergleichsentgelt gebildet. Es setzt sich aus dem Tabellenentgelt TV-L 2020 plus eventueller Entgeltgruppenzulagen, erhöht um 3,12 Prozent, zusammen. Ist das S-Tabellenentgelt höher als das Vergleichsentgelt, wird das S-Tabellenentgelt gezahlt. Ist es niedriger, wird das Vergleichsentgelt so lange gezahlt, bis das nach der Tabellenentgelt der S-Tabelle das Vergleichsentgelt erreicht bzw. überstiegen hat.
Nach wie vor ist für die Ergo- und Physiotherapeut*innen der speziellen Sonderschulen keine Lösung hinsichtlich einer Teilhabe an den Verbesserungen für den Sozial- und Erziehungsdienst in Sicht. Die GEW bleibt hier weiter am Ball.
Birgit Rettmer, Tarifsekretärin
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