Einladung an alle pensionierten und kurz vor der Pension stehenden Kolleg*innen der GEW, von Ver.di und der GdP.
Im Jahre 2006 ist das Beamtenversorgungsrecht vom Bund auf die Länder übergegangen. Es war wohl Absicht, dass sich 16 Länder im Wettbewerb unterbieten. Inzwischen befinden sich die Länder in heftiger Konkurrenz um Lehrkräfte, Polizei- und Feuerwehrleute. Hamburg ist besonders ›sparsam‹, wenn es um das Ruhegehalt der ehemaligen Beschäftigten geht.
Hierzu einige Aspekte:
- Obwohl die Gehälter und Pensionen 2021 und 2022 trotz hoher Inflation nur mickrig erhöht wurden, ist die ›Coronahilfe‹ von 1300 € nicht an Pensionär*innen gezahlt worden.
- Pensionär*innen erhalten nicht die ohnehin ungerechte Angleichungszulage für 2021 und 2022, die die rechtswidrige Unteralimentierung zum Teil ausgleichen soll.
- Das Weihnachtsgeld, das 2011 auf 1000 € reduziert und später in die Besoldungstabelle eingearbeitet worden ist, wird Pensionär*innen weiterhin vorenthalten.
- Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden lediglich mit sechs Monaten ruhegehaltfähiger Dienstzeit berücksichtigt.
- Bei Pensionierungen aus gesundheitlichen Gründen erstreckt sich die Zurechnungszeit lediglich bis zum 60. Lebensjahr.
- Die Zulagen für Polizei und Feuerwehr sind seit 1998 nicht mehr ruhegehaltsfähig.
Wir wollen mit euch über diese Themen ins Gespräch kommen und überlegen, wie wir uns gemeinsam wehren. Geld ist bekanntlich genug da. Das wohlhabende Hamburg zahlt für 2022 nicht weniger als 814 Millionen Euro in den Länderfinanzausgleich, 434 Euro für jede Einwohner*in.
Mit kollegialen Grüßen
MARIANNE HANSEN, CHRISTEL SOHNS und WOLFGANG RAABE, für die Betriebsgruppe Ruheständler*innen
Foto: Gerd Altmann / pixelio.de