Die Schere zwischen den Versorgungsbezügen im Ruhestand und der Besoldung als Beamt*in im aktiven Dienst geht immer weiter auseinander.
Schon mit der der Kürzung bzw. Streichung des Weihnachtsgeldes in 2011 wurden die Pensionär*innen der Hansestadt noch stärker als die aktiven Beamt*innen zur Kasse gebeten.
Seitdem das Bundesverfassungsgericht 2020 Kriterien für die „amtsangemessene Alimentation“ von Beamt*innen definiert hat, ist klar: Hamburg bezahlt seinen Beamt*innen zu wenig und den Ruhestandskolleg*innen erst recht. Angesichts der angespannten Haushaltslage will die Stadt bei ihren Pensionären einsparen, wo sie bei den aktiven Beamt*innen wegen der Rechtslage bereits höhere Kosten einpreist.
In einem ersten Schritt wurde in der Tarifrunde 2021 für den öffentlichen Dienst (TV-L) die Einmalzahlung zur Kompensation der 13 Leermonate bis zur Besoldungserhöhung im Dezember 2022 als Coronaprämie etikettiert. Die Folge: Bei der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamt*innen gingen die Versorgungsempfänger*innen leer aus. Das kommt angesichts steigender Preise einer Alimentationskürzung gleich.
In einem zweiten Schritt soll im September das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz zur Übertragung des linearen Tarifergebnisses von 2,8% auf die verbeamteten Kolleg*innen in der Bürgerschaft verabschiedet werden. Geplant ist dort neben der linearen Erhöhung der Besoldung / Versorgung die bis 2025 befristete Einführung einer sogenannten Angleichungszulage von 33% bzw. 20% der Bezüge im Monat Dezember – allerdings ausschließlich für die aktiven Beamt*innen.
Der Dienstherr zementiert damit die Abkopplung der Versorgungsbezüge von denen im aktiven Dienst und zeigt, dass für ihn die Fürsorgepflicht mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst vorbei ist. Obacht also, wer sich als verbeamtete*r Kollege/ Kollegin frisch an die Hansestadt als Dienstherren binden will. Vertrauen auf eine angemessene Versorgung im Alter ist in Hamburg fehl am Platz.
Deshalb rufen die Gewerkschaften GdP, GEW und ver.di unter dem Motto Ausgedient und abgehängt auf zu einer Demonstration der Versorgungsempfänger*innen der Stadt Hamburg am 25. August 2022:
Start: 13.00 Polizeikommissariat 14, Caffamacherreihe 4
Ziel: 14.00 Gänsemarkt mit Kundgebung vor der Finanzbehörde
„Während die Inflation steigt und die Renten erhöht werden, wird die Lebensleistung der Kolleginnen und Kollegen nicht anerkannt. Hier spart Hamburg am falschen Ende!“, so Birgit Rettmer, Tarifexpertin der GEW Hamburg.
„Die Freie und Hansestadt Hamburg setzt hier ein falsches Zeichen für ihre Attraktivität im öffentlichen Dienst. Gute Arbeit braucht gute Perspektiven. Wer sich lebenslang bindet, muss auch lebenslang auf gute Gegenleistung vertrauen können. Die Versorgungsempfänger*innen dürfen nicht schon wieder benachteiligt werden. Vertrauen muss man sich verdienen; das gilt auch für den öffentlichen Arbeitgeber“, kommentiert Angelika Gericke, Landesbezirksbeamtensekretärin ver.di Hamburg.
„Dass Hamburg aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur amtsangemessenen Alimentation zwar bei den aktiven Beamt*innen mit der Angleichungszulage nachbessern will, die Versorgungsempfänger*innen aber außen vor lässt, ist ein Schlag ins Gesicht. Die Schere zwischen Ruhestand und aktivem Dienst darf nicht noch größer werden. Wir fordern: Hängen Sie die Versorgungsempfänger*innen nicht finanziell ab! Sorgen Sie für amtsangemessene Ruhestandsbezüge! Bessern Sie den Gesetzentwurf nach!“ ergänzt Horst Niens, Vorsitzender GdP Hamburg.