Nach Empfehlung des Haushaltsausschusses hat die Bürgerschaft nun in zweiter Lesung das Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019/2020/ 2021 beschlossen. Die GEW begrüßt, dass damit das Gesamtvolumen des Tarifabschlusses für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten der Freien und Hansestadt übertragen wird.
Im Einzelnen steigen die Bezüge wie folgt:
- ab Oktober 2019 rückwirkend zum 1. Januar 2019 um 3,0 Prozent. Der Abzug von 0,2 Prozentpunkten für den Aufbau der Versorgungsrücklage entfällt ab 1.1.2020.
- zum 1. Januar 2020 um 3,2 Prozent
- zum 1. Januar 2021 um ein weitere 1,4 Prozent
- die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter werden sowohl im Januar 2019 als auch im Januar 2020 jeweils um 50 Euro erhöht. Sie erhalten ab 2019 einen Tag weiteren Urlaubstag.
Mittlerweile werden die Tarifergebnisse von den meisten Bundesländern zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Rheinland-Pfalz, Berlin und Brandenburg gehen im Rahmen der Besoldungs- und Versorgungsanpassung sogar deutlich über das Tarifergebnis hinaus. Das Hamburger Besoldungsniveau liegt im Vergleich mit dem Bund und den anderen Ländern im durchschnittlichen Bereich. Hamburg profitiert zwar von der in der Vergangenheit vorgenommenen Stärkung der Eingangsbesoldung, doch relativiert sich dieser Wettbewerbsvorsteil gegenüber den anderen norddeutschen Bundesländern erkennbar in den Endstufen der Besoldungstabellen.
Im Ganzen bleibt die Entwicklung der Beamtenbesoldung deutlich hinter der Entwicklung der Gehälter in der Privatwirtschaft zurück. Strukturelle Komponenten des Tarifabschlusses wurden nicht auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Diesbezügliche Anregungen der DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes hat der Gesetzgeber nicht in das Gesetz aufgenommen. Auch die hohen Lebenshaltungskosten in Hamburg spiegeln sich im Besoldungsniveau nicht wieder. Hamburg und Schleswig-Holstein ermitteln als einzige Bundesländer keinen eigenen Verbraucherpreisindex, so dass das Leben in einer so teuren Stadt wie Hamburg bei der Anpassung der Alimentation nicht berücksichtigt wird. Dies kritisiert die GEW scharf und zweifelt insgesamt die Amtsangemessenheit der Alimentation der Hamburgischen Landesbeamten an.
Birgit Rettmer, Referentin für Tarif- und Beamtenpolitik
Bild: Gerd Altmann / www.pixelio.de