Bereits am Dienstagmittag sind die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen zu Ende gegangen. In den Tarifkommissionen wurde das Verhandlungsergebnis beraten und angenommen. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben sich mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf eine Einkommensverbesserung für die Tarifbeschäftigten in Bund und Kommunen geeinigt. Kern ist eine Entgelterhöhung in zwei Schritten. Rückwirkend zum 1. März 2014 werden die Gehälter um 3,0 Prozent, mindestens aber 90 Euro (bei Vollzeitstellen, bei denen das Entgelt unter 3.000,- Euro liegt, erhöht. Zum 1. März 2015 steigen die Tabellenentgelte um weitere 2,4 Prozent. Durch die soziale Komponente, den Mindestbetrag von 90€ im ersten Schritt, wachsen die Entgelte für viele Beschäftigte in den niedrigeren Entgeltgruppen und -stufen überproportional. Positiv auch die Einigung beim Erholungsurlaub. Hier ist es gelungen, den Urlaubsanspruch wie im Tarifbereich der Länder auf 30 Tage pro Jahr festzuschreiben. Für Auszubildende erhöht er sich auf 28 Tage.
Die Tarifkommission der GEW hat die Zustimmung zu dem Verhandlungsergebnis empfohlen. In einer Befragung sind nun die vom TVöD betroffenen Mitglieder der GEW bis Ende April am Zug.
Für Hamburg gilt es nun, diesen Verhandlungserfolg zu übertragen. Bekanntermaßen gilt in Hamburg ein eigener Tarifvertrag mit den kommunalen Arbeitgebern, der TV AVH (Tarifvertrag für die Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e.V.). Die Übertragung ist kein Automatismus, sondern muss in Hamburg verhandelt werden. Die GEW wird über den Fortgang informieren.