Der Senat hat am 19. Dezember 2017 den Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge beschlossen und den Gesetzesentwurf der Bürgerschaft zugeleitet (Drucksache 21/11426). Der Gesetzesentwurf geht auf eine langjährige Forderung des DGB und seiner Gewerkschaften zurück. Der DGB hat deswegen die Entstehung des Gesetzesentwurfes konstruktiv und unterstützend begleitet. Im Anhang findet ihr die Mitgliederinformation des DGB, die u. a. eine Übersicht über die zentralen Inhalte des Gesetzesentwurfes und die Position des DGB dazu gibt.
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Einführung einer pauschalen Beihilfe in Hamburg | 590.75 KB |