Besoldungserhöhung beschlossen

13. Oktober 2015Von: Birgit RettmerThema: Tarif / Besoldung
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Ende September hat die Hamburger Bürgerschaft das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2015/16 beschlossen. Mit diesem Gesetz wird der Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 28. März 2015 auf die Beamtinnen und Beamten der Freien und Hansestadt  übertragen. Die Zahlung  wird damit aller Voraussicht nach mit den Novemberbezügen erfolgen .

Zur Erinnerung:

Die Bezüge steigen zunächst rückwirkend zum 1. März 2015 um 1,9 Prozent.

Zum 1. März 2016 steigen die Bezüge erneut um 2,1 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro.

Wichtig:

In diesen Steigerungen sind die zusätzlichen Zuführungen in die Versorgungsrücklage von 0,2 Prozentpunkten in 2015 und 2016 berücksichtigt. Die Verlängerung der Geltungsdauer der Versorgungsrücklage um zwei Jahre bis 2019, ist die gut versteckte Kröte, die die Kolleginnen und Kollegen zu schlucken haben. Das heißt, dass die Beamtinnen und Beamten zwei Jahre länger als bisher vom Hamburger Gesetzgeber festgelegt, einen Abschlag von 0,2% hinnehmen müssen. Diese Entscheidung ist ebenso wie die Erhöhung des Eigenbeitrags für die Zusatzversorgung der Angestellten, nicht mit dem Tarifabschluss zu rechtfertigen.

Die GEW hat hierzu bereits ausführlich informiert und mit der Sammlung von Unterschriften aktiv gegen die ungerechtfertigte Lohnkürzung protestiert. Fast 12.000 Unterschriften sind gewerkschaftsübergreifend zusammengekommen und werden am26.10.2015 um 16.00 Uhr dem Bürgermeister übergeben. Ich lade Euch herzlich ein, an der begleitenden Kundgebung auf dem Rathausmarkt teilzunehmen.

Aktuelle Besoldungstabellen werden derzeit gedruckt und in Bälde in der GEW zu erhalten sein.

Foto: © Burkard Voigt / www.pixelio.de