Beamtinnen und Beamte dürfen in Deutschland nicht streiken. Die GEW will das Beamtenrecht modernisieren und die Position der verbeamteten Lehrkräfte stärken. Denn es gibt einen Widerspruch zwischen internationalem auch Deutschland bindendem Recht und der tradierten deutschen Rechtsprechung, die es Beamtinnen und Beamten verbietet zu streiken. Die GEW fordert ein demokratisches Mitspracherecht der Beschäftigten - ohne dass sie den Beamtenstatus als solchen in Frage stellt.
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Worum geht es?
Am 1. März 2023 sind die Prozessvertretungen der beschwerdeführenden GEW-Mitglieder sowie der Bundesrepublik Deutschland zur mündlichen Verhandlung vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geladen. Dann geht es um die Frage: Müssen Beamtinnen und Beamte ein Streikrecht erhalten? Die GEW sagt: „Ja“. Die Bundesrepublik sagt: „Nein“ – gestützt auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahr 2018. Das BVerfG kam damals zu dem Schluss: Beamtinnen und Beamte dürfen auch weiterhin nicht streiken.
Die Frage „Darf man Beamten das Recht auf Kollektivverhandlungen und Streik verwehren?“ wird aber in allen demokratischen Staaten selbstverständlich mit „nein“ beantwortet – nur in Deutschland nicht! Hier lebt im Beamtenrecht die obrigkeitsstaatliche Fiktion fort, wonach der fürsorgliche Dienstherr seine Beamten so gut versorgt, dass ein gleichberechtigtes Aushandeln der Beschäftigungsbedingungen überflüssig wird. Die GEW sagt, das ist nicht mehr zeitgemäß.
Die GEW geht – wie das Völkerrecht und das internationale Arbeitsrecht – davon aus, dass es ein Menschenrecht auf Kollektivverhandlungen gibt. Teil dieses Menschenrechts ist das Recht, auch den Arbeitskampf als letztes Mittel anzuwenden. Als Menschenrecht wohnt es dem Menschsein inne und darf nur unter sehr eng umgrenzten Bedingungen eingeschränkt werden.
Die GEW fordert gemeinsam mit dem DGB die vollen Koalitionsrechte auch für Beamtinnen und Beamte. Seit den 1970er Jahren hat es immer wieder Streikaufrufe der Bildungsgewerkschaft an Beamtinnen und Beamte gegeben. In den vergangenen fünf Jahren sind rund 10.000 verbeamtete Lehrkräfte in verschiedenen Bundesländern Streikaufrufen der GEW gefolgt, meist als „Warnstreik“ für einige Unterrichtsstunden.
Weitere Infos unter https://www.gew.de/tarif/streik/beamtenstreik.