In den Anhängen finden sich Sonderinfos zum Abschluss im TV-L. Das eine Infoblatt gilt besonders für Lehrkräfte (einschließlich Vorschulklassenleitungen), die bei der Schulbehörde beschäftigt sind, das andere Infoblatt richtet sich an Beschäftigte des pädagogischen und therapeutischen Fachpersonals der Schulbehörde (PTF) und Beschäftigte der ReBBZ-Abteilung Beratung.
Für die Beamt*innen gilt: Übertragung des Tarifergebnisses
Unverzüglich nach der Tarifeinigung vom 17 Februar ist der DGB an den Ersten Bürgermeister herangetreten, um die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen zu fordern.
Aus dem Jahr 2011 gibt es eine Zusage von Olaf Scholz, Tarifergebnisse 1:1 auf die Besoldung/Versorgung der Beamt*innen zu übertragen. Diese Garantie hat der Bürgermeister bis heute mündlich mehrfach wiederholt. Wir gehen davon aus, dass auf jeden Fall die Entgelterhöhung von 2% ab 1. Januar 2017 sowie 2,35% ab 1.1. 2018 auf die Beamt*innen/Versorgungsempfänger*innen übertragen wird – abzüglich der 0,2% Versorgungsrücklage.
Aufgrund der Komplexität des Abschlusses ist aktuell noch ungeklärt, wie Hamburg hinsichtlich der Übertragung weiterer Details des Tarifabschlusses verfahren wird.
Notwendig für die Besoldungserhöhung ist in jedem Fall ein Gesetz. Der entsprechende Entwurf wird aller Voraussicht nach, wie in der Vergangenheit, erst nach der Sommerpause von der Bürgerschaft verabschiedet werden, sodass mit der Umsetzung nicht vor Oktober 2017 zu rechnen ist.
Selbstverständlich halten wir Euch weiter auf dem Laufenden.
Anhang | Größe |
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Sonderinfo Tarifabschluss 2017 Lehrkräfte | 102.5 KB |
Sonderinfo Tarifabschluss 2017 PTF und ReBBZ | 101.35 KB |