Am 1. Januar 2018 ist es soweit. Neben der Erhöhung aller Entgelte um weitere 2,35 Prozent erfolgt der erste Schritt der Einführung der sechsten Erfahrungsstufe für die Beschäftigten der Entgeltgruppen 9 – 15. Wer mehr als 15 Jahre beschäftigt ist, steigt aus der Stufe 5 TV-L nun in die neue Stufe 6 auf. Die Tabellenwerte liegen hier zunächst um 1,5 Prozent über denen der Stufe 5. Ab Oktober 2018 werden sie noch einmal um 1,5 Prozent ansteigen, so dass die Werte der neuen Stufe 6 der Länder-Tabelle dann genau drei Prozent über denen der Stufe 5 liegen werden.
Auch die Beschäftigten in der Entgeltgruppe E9S („kleine“ EG 9) gewinnen durch die Einführung der Stufe 6. Die „kleine“ EG 9 hat verlängerte Stufenlaufzeiten und keine Stufe 5. Den langjährig Beschäftigten in der „kleinen“ E9 wird deshalb nun eine Zulage gewährt, die ebenfalls 1,5 Prozent bzw. ab 1. Oktober 2018 3 Prozent über den Werten der Stufe 4 liegt. Ab 1. Januar 2018 beträgt die Zulage 53,41 Euro, ab 1. Oktober 2018 wird sie 106,81 Euro betragen. Diese neue Stufe „4+“ entspricht damit betragsmäßig einer weiteren Stufe. Diese erhalten Kolleg*innen, wenn sie zuvor fünf Jahre in der Stufe 4 eingestuft waren. Im Organisationsbereich der GEW profitieren hiervon allem Erzieher*innen an den speziellen Sonderschulen sowie Therapeut*innen.
Für die GEW ist die Einführung der Stufe 6 ein großer Erfolg. Für eine große Mehrheit unserer Mitglieder im Länderbereich bringt sie deutliche Gehaltssteigerungen, zumal etwa die Hälfte der Kolleg*innen in diesen Gehaltsgruppen langjährig beschäftigt sind und damit umgehend in die Stufe 6 aufsteigen werden.
Weil es in den Entgeltgruppen 1 bis 8 des TV-L schon sechs Stufen gibt und die Beschäftigten in diesen Entgeltgruppen deshalb nicht von der Einführung dieser Stufe in den höheren Entgeltgruppen profitieren, hatten die Gewerkschaften in den Tarifverhandlungen 2017 auch eine soziale Komponente gefordert und durchgesetzt. Die damals vereinbarten 75 Euro entsprechen einer zusätzlichen Erhöhung der Gehälter in diesen Entgeltgruppen um 2,37 bis 4,46 Prozent in 2017. Damit wurden die Einkommen dieser Beschäftigtengruppen überproportional angehoben.
Auch die Besoldung der Beamt*innen steigt
Die Bezüge der Beamt*innen im Länderdienst erhöhen sich mit Jahresbeginn um 2,15 Prozent. Hier hatte der Gesetzgeber den Kolleg*innen mit der Begründung der Unterschiedlichkeit der Statusgruppen ein Äquivalent für die Einführung der Stufe 6 verweigert. Vorschläge der Gewerkschaften, wie beispielsweise die Streichung der Kostendämpfungspauschale oder der Verzicht auf Abzug der Versorgungsrücklage fanden kein Gehör. Aus aktuellem Anlass stellt sich hier die Frage, ob in zukünftigen Besoldungsrunden ein Beamtenstreik als legitimes Mittel zur Durchsetzung besserer Arbeitsbedingungen genutzt werden kann. Am 17. Januar 2018 verhandelt das Bundesverfassungsgericht vier Fälle zu dem Thema, inwieweit das in Deutschland bestehende Streikverbot für Beamt*innen noch rechtens ist. Die GEW wird hierzu gesondert informieren.
Zulagen Sozial- und Erziehungsdienst: Personalamt prüft
In dem Tarifabschluss TV-L 2017 wurden für bestimmte Gruppen von Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder Zulagen vereinbart. Ziel war die Aufwertung dieser Berufssparte. Neben Berlin ist Hamburg mit etwa 4000 Beschäftigten bundesweit im Länderbereich der zweitgrößte öffentliche Arbeitgeber in diesem Bereich. Die größten Beschäftigtengruppen sind Sozialpädagog*innen und Erzieher*innen. Als Ergebnis des Tarifabschlusses erhalten seit 1.1.2017 bestimmte tarifliche Fallgruppen eine Zulage in Höhe von 80 bzw. 100 Euro.
Weil diese Zulage nicht allen Beschäftigten in den sozialen Arbeitsfeldern gezahlt wird, gibt es hier seit dem Tarifabschluss viel Unruhe vor Ort. Besonders an den Hamburger Schulen hat sich Protest gegen diese als Ungleichbehandlung empfundene Regelung geregt. Die in der Schulbehörde als „pädagogisch-therapeutischen Fachkräfte“ zusammengefassten Ergo- und Physiotherapeut*innen, Erzieher*innen, Kinderpfleger*innen und Sozialpädagog*innen (unterschiedlicher Fallgruppen) arbeiten an den Schulen eng verzahnt zusammen, vertreten sich zum Teil vor Ort und arbeiten in multiprofessionellen Teams gemeinsam an einer erfolgreichen Schulkarriere der ihnen anvertrauten Schüler*innen.
Die Kolleg*innen können verständlicherweise nicht nachvollziehen, dass hinsichtlich der Zahlung von Zulagen mit zweierlei Maß gemessen wird. Sie schrieben Protestbriefe an die Amtsleitung und machten im Sommer mit einer Demonstration zur Schulbehörde auf ihr Anliegen aufmerksam. Die GEW unterstützt die Forderung der Beschäftigten nach einer Ausweitung der Zulageberechtigten und trug das Anliegen in einem Gespräch dem Schulsenator vor. Senator Rabe zeigte sich wohlwollend, betonte aber, dass dies Aufgabe der Tarifparteien sei. Der GEW ist es trotzdem gelungen, dass sich nun das Personalamt mit der Suche nach einer Lösung beschäftigt. Dort hat man erkannt, dass die bundeseinheitliche tarifliche Zulagenregelung den Betriebsfrieden an Hamburger Schulen empfindlich beeinträchtigt und auf die benachteiligten Beschäftigten überaus demotivierend wirkt. Allein, eine Lösung sei noch nicht in Aussicht. Hier ist also weiterhin Geduld und Nachbohren angesagt. Sicher ist, dass die GEW Hamburg hier auch 2018 nicht locker lassen wird.
In jedem Fall werden wir die gesamte Problematik der Zulagenregelung im Sozial- und Erziehungsdienst auf den im neuen Jahr anstehenden bundesweiten Verhandlungen über die Entgeltordnung des TV-L als Thema einbringen.
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