Wer im März auf seine Bezügemitteilung bzw. Gehaltsabrechnung schaut, sollte dort einen Grund zur Freude vorfinden.
Zum ersten März 2016 erhöhen sich die Tabellenentgelte der Angestellten um 2,3% (mindestens um 75€), die Bezüge der verbeamteten Kolleginnen und Kollegen um 2,1%.
In der Bezügeerhöhung der Beamtinnen und Beamten ist die zusätzlichen Zuführung von 0,2 Prozentpunkten in die Versorgungsrücklage berücksichtigt. Dabei ergibt sich die Notwendigkeit der Verlängerung der Geltungsdauer der Versorgungsrücklage bis 2019 nicht aus der zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses vom 28. März 2015. Angesichts der guten Haushaltslage und dem damit verbundenen finanziellen Spielraum der Freien und Hansestadt Hamburg hat die GEW dies seinerzeit scharf kritisiert.
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