nach vier aktiven Aktionsjahren der GEW Hamburg, vielen Gesprächen mit den politischen Entscheidern und Dank des großen Engagements aktiver GEW-Kolleginnen und Kollegen, verabschiedete die Bürgerschaft im Januar 2021 das Gesetz zur Verbesserung der Besoldung der Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung der Lehramtstypen 1 bis 3. Das Gesetz sieht ein dreistufiges Verfahren zur Aufwertung der Arbeit von Lehrerinnen und Lehrern an Grund- und Stadtteilschulen vor, dessen letzte Stufe nun zum 1. August 2023 umgesetzt wird. Die Differenzierung der Eingangsbesoldung / Eingruppierung nach Schulformen und Alter der Kinder („kleine Kinder kleines Geld…“) hat damit ab Beginn des neuen Schuljahres in Hamburg endlich ein Ende. Ein Erfolg der GEW, der in der in Hamburg gewählten Form der Umsetzung bundesweit einmalig ist.
Insgesamt profitieren hiervon etwa 5500 Kolleginnen und Kollegen, darunter circa 600 Tarifbeschäftigte sowie natürlich die entsprechenden zum 1. August 2023 neu eingestellten Lehrkräfte. Dazu ebenfalls Kolleginnen und Kollegen, die bis 2003 mit A13 eingestellt wurden und keine Funktion bzw. herausgehobene Aufgabe ausüben.
Ein Info-Flugi findet sich im Anhang.
Weitere Informationen hat die Personalabteilung der BSB im aktuellen Mitteilungsblatt der Schulbehörde veröffentlicht. Alle Schulleitungen sind dazu informiert worden.
Die GEW Hamburg freut sich mit allen Kolleginnen und Kollegen über diesen gemeinsamen Erfolg. Er zeigt: Gewerkschaft lohnt sich!
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Informationen zur neuen Besoldung / Eingruppierung Mai 2023 | 179.45 KB |