Am 26. Oktober begannen die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Landesbeschäftigten (TV-L). Beamt*innen sind von der Tarifrunde indirekt betroffen, denn die Tarifeinigung ist der Maßstab für die Besoldungserhöhung. Die Forderung der Gewerkschaften ist eine lineare Erhöhung der Entgelte um 10,5%, mindestens 500€ bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Außerdem erwartet die GEW die Übernahme von Verbesserungen, die die Gewerkschaften 2022 für die Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD, in Hamburg TV AV-H) erkämpft haben sowie den Abschluss eines Tarifvertrags für Studentische Beschäftigte (TV Stud). Für die GEW ist darüber hinaus wichtig, dass die TdL endlich ihre Verhandlungszusage zur Weiterentwicklung der Lehrkräfte-Entgeltordnung (TV EntgO-L) einlöst.
Und selbstverständlich fordert die GEW auch die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Abschlusses auf die verbeamteten Beschäftigten. Dies ist jedoch kein Selbstgänger.
Auch in der zweiten Runde der Tarifverhandlungen legten die Arbeitgeber kein Angebot vor. Stattdessen wiesen sie die Forderungen der Gewerkschaften als nicht finanzierbar zurück und stellte die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen in Frage.
Die Kampfbereitschaft unter den Tarifbeschäftigten ist groß. Das ist angesichts des mageren Tarifabschlusses aus 2021 und der nach wie vor hohen Inflation kein Wunder. Wir Gewerkschaften haben daher sehr frühzeitig gestern, am Montag, den 7. November zu einem ersten Warnstreik aufgerufen.
Es wird, insbesondere in der zweiten Novemberhälfte bis zur dritten Verhandlungsrunde am 7. Dezember weitere Warnstreiks geben! Nach wie vor dürfen Beamtinnen und Beamte nicht streiken – die GEW wird deshalb auch in dieser Tarifrunde Beamtinnen und Beamte nicht zum Streik aufrufen.
In deinem eigenen Interesse und aus Solidarität mit den Streikenden: unterstütze die Tarifbeschäftigten in ihrem Kampf um eine bessere Bezahlung. Gutes Personal braucht gute Entlohnung – Beamt*innen genauso wie Tarifbeschäftigte!
Was kannst Du konkret tun?
- Schau in die Anlage
- Sei solidarisch mit den Streikenden
- Unterstütze die zum Streik aufgerufenen Kolleg*innen
- mache keine Streikbrechertätigkeiten
- fülle die Liste in der Anlage aus und gib sie der Schulleitung
- bevor du an einem Warnstreiktag Vertretung machst, informiere dich im Schulbüro, ob sich die fehlende Person tatsächlich krank gemeldet hat. Wer als Tarifbeschäftigter ohne Begründung fehlt, streikt vermutlich
- behandele das Thema „Gewerkschaften und Arbeitskampf“ im Unterricht
- komm zu den Warnstreiks, wenn du keine dienstlichen Verpflichtungen hast – also außerhalb der Arbeit
Die Schulbehörde hat die Schulleitungen über Rechte und Pflichten der Beschäftigten im Streik informiert. Einige Aussagen, insbesondere in Bezug auf die Möglichkeiten von Beamtinnen und Beamten, ihre streikenden angestellten Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen, sind in diesem Schreiben jedoch missverständlich. Ein dort abgebildetes „vereinfachendes“ Piktogramm erlaubt falsche Rückschlüsse auf den Einsatz von Beschäftigten auf bestreikten Arbeitsplätzen. Eine Klarstellung findest du in der Anlage. Du kannst sie Deiner Schulleitung zeigen, wenn Sie dich anweist, streikende Kolleg*innen zu vertreten. Auch die FAQs der Behörde sollen inzwischen überarbeitet worden sein.
Bei einem Warnstreik ist wichtig:
Gegen die Weisung, Arbeit auf einem bestreikten Arbeitsplatz zu übernehmen, können betroffene Kolleg*innen remonstrieren. Eine Remonstration ist die Geltendmachung von Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen. Sie wird gegenüber dem Dienstvorgesetzten, also der Schulleitung, geltend gemacht. Wird die Anordnung aufrechterhalten, hat die verbeamtete Lehrkraft sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächst höheren Vorgesetzten, also die Schulaufsicht, zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen. Die Remonstration hat also zunächst einmal - bis zur Entscheidung der Schulaufsicht - aufschiebende Wirkung, die Weisung muss also nicht befolgt werden. Dies kann ggf. zu disziplinarrechtlichen Konsequenzen führen. In diesem Fall erhalten GEW-Kollegen gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Wichtig ist also, zu remonstrieren, sich die Antwort der Schulaufsicht schriftlich geben zu lassen und an uns weiterzuleiten (rechtsberatung@gew-hamburg.de) Sollten rechtlich unzutreffende Behauptungen von Schulleitungen oder Schulaufsicht aufgestellt werden, werden wir hiergegen vorgehen.
Direkt von der Tarifrunde betroffen sind an den Hamburger Schulen über 1800 angestellte Lehrkräfte, dazu ca. 450 Vorschulklassenleitungen und mehr als 2100 Kolleginnen und Kollegen des pädagogischen und des therapeutisches Fachpersonals sowie die Beschäftigten der Schulbüros und in der Hausmeisterei. Unser Ziel ist es, für ALLE ein möglichst gutes Tarifergebnis zu erreichen.
Informationen der GEW-Hamburg zur Tarifrunde findet auf unserer Homepage unter https://www.gew-hamburg.de/themen/tarif-besoldung
Ausführliche Informationen zu den Forderungen und zur Tarifrunde TV-L findet Ihr auf der Homepage der GEW-Bund unter https://www.gew.de/mehr
Foto: Fredrik Dehnerdt / GEW
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