Der Senat hat den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften den Entwurf eines Hamburgischen Besoldungsstrukturgesetzes zur beamtenrechtlichen Beteiligung vorgelegt. Der DGB wird hierzu noch im Juni 2023 schriftlich Stellung nehmen und ein Beteiligungsgespräch führen.
Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, eine amtsangemessene Alimentation der Hamburgischen Beamtinnen und Beamten rückwirkend zum 1. Januar 2022 herzustellen. Anträge auf amtsangemessene Alimentation aus den Jahren 2022 und 2023 sollen damit als erledigt gelten. Der Senat sieht nach wie vor zur Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation nur die Maßnahmen vor, die aus seiner Sicht unbedingt notwendig sind. Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität, zum Ausgleich früherer Einschnitte oder zur Weiterentwicklung der Versorgung sind damit nicht Teil des Gesetzesentwurfes.
Der DGB und seine Gewerkschaften haben bereits mehrfach gefordert, die im Jahr 2021 eingeführte Angleichungszulage über das Jahr 2025 hinaus unbefristet fortzuführen und in die Besoldungstabelle einzubauen. So würden auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger von der Angleichungszulage profitieren. Mit einer unbefristeten Einführung würde auch die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Hamburg deutlich gestärkt werden.
Der DGB und seine Gewerkschaften haben im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens um-fangreiche Vorschläge zur Weiterentwicklung der Beamtenversorgung in Hamburg vorgelegt. Diese Vorschläge sind bisher nicht aufgegriffen worden.
Im Rahmen der Veröffentlichung des bundesweiten DGB-Besoldungsreport 2023 hat der DGB im März 2023 seine Positionen noch einmal bekräftigt. Gleichzeitig hat der DGB-Besoldungsreport Handlungsbedarf bei den Anwärterbezügen aufgezeigt. Hier landet Hamburg im Ländervergleich je nach Besoldungsgruppe auf dem Platz 10 bis 14 von insgesamt 17 Besoldungsgesetzgebern. Junge Menschen am Beginn ihres Berufslebens sind von hohen Mieten und Lebenshaltungskosten in Hamburg besonders betroffen. Auch hier besteht damit Handlungsbedarf im Rahmen eines Besoldungsstrukturgesetzes.
Über den Gesetzesentwurf, seine Inhalte und Hintergründe informiert die angefügte Mitgliederinformation des DGB.