Die GEW Hamburg erhält zunehmend Rückmeldungen über unterschiedliche Vorgehensweisen der Gesundheitsämter bei Corona-(Verdachts-)Fällen an Schulen. Dies führt zu einer Verunsicherung bei den an Schulen Beschäftigten, Eltern und Schüler*innen.
Was wird nach einer Verdachtsmeldung von den jeweiligen Gesundheitsämtern in die Wege geleitet? Bleiben die evtl. Infizierten zu Hause? Was geschieht mit dem Umfeld, wenn eine Infizierung festgestellt wurde? Werden Klassen, Jahrgänge nach Hause geschickt? Wer wird in der Schule vorsorglich getestet, weil er Kontakt mit der infizierten Person hatte? In allen diesen Fragen sind die Kriterien und Grundlagen nicht klar und werden offensichtlich von den Gesundheitsämtern unterschiedlich gehandhabt. Besonders deutlich ist es an einem Beispiel: Zwei Schüler einer Schule kommen aus einem Risikogebiet aus dem Urlaub zurück. Der eine wird vom zuständigen Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt, der andere Schüler aus dem Bereich eines anderen Gesundheitsamtes kann erst einmal zur Schule gehen.
„Diese unterschiedlichen Vorgehensweisen verunsichern die an den Schulen Beschäftigten zunehmend. Wir wünschen uns hier ein gemeinsames und nachvollziehbares Vorgehen der Gesundheitsämter, das auch an die an Schulen Beschäftigten kommuniziert wird und nicht nur an die Schulleitungen geht“, kommentiert Anja Bensinger-Stolze, Vorsitzende der GEW Hamburg.
Der Umgang mit Attesten
Es gibt Schulleitungen, die vorerkrankte Beschäftigte mit Attest weiter im Präsenzunterricht einsetzen. Es wird darauf verwiesen, dass die Behörde entscheidet wie praktisch damit verfahren wird. Noch stärker ist der Druck auf die Beschäftigten im Verwaltungsbereich. Dort haben einige Kolleg*innen zurückgemeldet, dass sie nach Vorlage des Attestes von der Schulleitung mit einer Umsetzung an eine andere Schule konfrontiert wurden. Daraufhin haben Beschäftigte das Attest in die Tasche gesteckt und auf den ihnen zustehenden Schutz verzichtet.
„Dieses Verfahren ist nicht förderlich für das Vertrauen der an Schule Beschäftigten. Aus unserer Sicht müsste die BSB diese ärztlichen Atteste anerkennen und damit entsprechend umgehen. Wie bekannt wurde, legen ja nur 1,6 % der Beschäftigten diese Atteste überhaupt vor. Nötig ist auch eine Regelung für Beschäftigte, deren Familienangehörige zur Gruppe der Vorerkrankten gehören.
Eine weitere Anregung ist, Testungen direkt in den Schulen anzubieten. So können die Lehrkräfte direkt an der Schule getestet werden und haben tatsächlich das Gefühl, die
Behördenleitung möchte möglichst früh einem erhöhten Infektionsgeschehen entgegenwirken“, so Sven Quiring, stellvertretender Vorsitzender der GEW Hamburg.
„Nötig sind transparente Verfahren und Zuständigkeiten an den Schulen und regelmäßige schnelle Informationen über das Infektionsgeschehen. Wie auch die Eltern beobachten die Lehrkräfte es kritisch, dass Senator Rabe eine angebliche Normalität an Schulen mit vollen Klassen und Stundenplänen durchdrückt, statt Konzepte für eine Schule in Zeiten der Pandemie vorzulegen. Die GEW hat Eckpunkte vorgelegt, die Kleingruppen und einen Mix aus Präsenz- und Fernunterricht vorschlagen, und so die Erfahrungen nach vier Monaten Schule in Corona-Zeiten berücksichtigen und positive Aspekte weiter denken“, so Anja Bensinger-Stolze abschließend.
Das Eckpunktepapier für eine Schule unter Corona-Bedingungen findet sich unter www.gew-hamburg.de/themen/schule/eckpunktepapier-fuer-eine-schule-unter-corona-bedingungen
© Foto: Thommy Weiss by pixelio.de
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