Die Schulbehörde plant Änderungen des Verfahrens zur Diagnostik in den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung (LSE) für die Jahrgangsstufen 3 und 4. Beibehalten wird, dass die diagnostische Klärung bereits bei den Drittklässlern beginnt, die Ergebnisse aber zwei Monate früher als bisher an die ReBBZ zu übersenden sind. Umgesetzt werden sollen diese Änderungen sofort.
Das Vorziehen des Übersendungstermins der Unterlagen an das ReBBZ zu einem späten Termin im laufenden Schuljahr bedeutet in der Konsequenz eine Verdichtung der Arbeit bzw. wird nicht abrechnungsfähige Mehrarbeit nach sich ziehen. Weiterhin ist das Vorziehen eine Veränderung gegenüber dem Leitfaden prozessorientierte Diagnostik von 2015 für die Klärung eines Förderbedarfs, der den KollegInnen zu Beginn des Schuljahres bzw. Schulhalbjahres bekannt war. Auf Basis dieses Leitfadens haben die beteiligten KollegInnen ihre Jahresplanung vorgenommen und entsprechend der Lehrkräftearbeitszeitverordnung die Arbeiten zeitlich verteilt. Die Ankündigung der Behörde verkürzt die für die zur Klärung eines Förderbedarfs zur Verfügung stehenden Zeit um zwei Monate.
„Statt entsprechendes Personal an die Schulen zuzuweisen, will der Senator wieder und wieder prüfen und diagnostizieren und erzeugt so einen zusätzlichen Zeitdruck und daraus folgende unnötige Belastung. Man könnte vermuten, dass dieser Druck und der frühe Termin dazu führen sollen, dass weniger SchülerInnen mit vermuteten Förderbedarf LSE diagnostiziert werden sollen, weil evtl. zu diesem Zeitpunkt einzelne SchülerInnen noch nicht auf dem Schirm sind“ kommentiert Sven Quiring, stellvertretender GEW‐Vorsitzender und Inklusionsexperte.
Das zweistufige Diagnostikverfahren ist eine neue Aufgabe, die bei der Entwicklung des Lehrkräftearbeitszeitmodells als Grundlage der Lehrkräftearbeitszeitverordnung nicht berücksichtigt wurde. Daher ist diese Aufgabe weder in den Funktionszeiten der Klassenlehrkräfte noch in denen der SonderpädagogInnen enthalten. Bereits ohne die jetzt angekündigte Terminverschiebung hat das bisherige Verfahren zu höheren Belastungen bei den beteiligten Kolleginnen und Kollegen geführt, die aktuelle Änderung vergrößert diese.
„Diagnostik darf nicht als verwaltungstechnisches Instrument missbraucht werden, das ausschließlich der Ressourcensteuerung dient. Die GEW lehnt deshalb dieses Verfahren insgesamt ab. Es ist ein Mehraufwand für die Kolleginnen und Kollegen, der das einzelne Kind nicht einen Schritt weiter bringt. Statt dieser sinnlosen Testerei fordern wir eine personelle Ausstattung der Schulen, die sich an dem erfolgreichen Modell der Integrationsklassen orientiert. Inklusion braucht mehr: Nämlich 550 Stellen in Hamburg!“, so Quiring abschließend.
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