Und sie bewegt sich doch!

03. September 2014Von: Regina TretowThema: Schule
Das unsägliche Arbeitszeitmodell für Vorschullehrkräfte ist endlich weg
VSK

Mit dem Rundschreiben unseres  Landesschulrates an alle Schulleitungen zum Schuljahresanfang 2014/15 ist es jetzt  “amtlich“. Das unsägliche Arbeitszeitmodell für Vorschullehrkräfte (VSK), auch Wagner-Modell  genannt, ist revidiert worden. Seit 2004 haben die GEW Fachgruppe Grundschulen mit dem Arbeitskreis Vorschule, die GEW  Personalräte der Grund-, Haupt-, Realschulen (GHR) und anschließend  der Gesamtpersonalrat (GPR) unermüdlich  dafür gekämpft, dass die Arbeitsmodalitäten für Lehrkräfte auch für die VSK’lerInnen gelten sollen.

Zur Erläuterung: So war es

Seit 2004/5 arbeiteten alle  VSK Lehrkräfte nach  dem sogenannten “Wagner-Modell“,  der die Arbeitszeit der KollegInnen auskömmlich so berechnete,  dass eine VSK  Stelle regelhaft nur noch 85%  betrug.  Eine Unterrichtsstunde in VSK wurde mit 60‘ min (inklusive  Betreuungszeiten) berechnet und nicht wie in der Lehrerarbeitszeitverordnung  vorgesehen  mit  45‘  min. Dies hatte zur Folge, dass die VSK Lehrkräfte jeden Schulvormittag (5 Unterrichtsstunden á 60 min) durchgängig von 8 – 13 Uhr ohne Unterbrechung, ohne eigene Pause, ohne Zweitkraft allein  in ihrer Klasse verbringen mussten. Selbst ein Toilettengang wurde schwierig!  Kollegiale Kontakte und Gespräche in den Pausen? Nicht möglich. Dadurch fühlten sich die VSK Lehrkräfte in den Kollegien als Randgruppe und isoliert.

Zudem bescherte ihnen die  Erweiterung ihrer Unterrichtsstunden durch sogenannte “ Betreuungszeiten“   Mehrarbeit  von einer Stunde täglich.

Damit nicht genug!  Bei   85%  “Zwangsteilzeit“  blieben noch immer  rund 1,8 WAZ (inklusive Vertretungsstunde) übrig zur „anderweitigen Verwendung“. Nach einem Non-Stopp Einsatz von 5 Stunden  mit ca. 23  vier- bis sechsjährigen kleinen Kindern am  Vormittag bedeutete dies noch Arbeitseinsatz  am Nachmittag.

Neu: Was ändert sich?

In Zukunft wird eine VSK Unterrichtsstunde  mit  45‘ min berechnet werden. Entsprechend dem Lehrerarbeitszeitmodell werden  die VSK KollegInnen jetzt auch in die Pausenregelung der Lehrkräfte mit einbezogen, was vorher durch den durchgängigen Einsatz nicht möglich war. In den unteilbaren A-Zeiten werden jetzt anteilig der Arbeitszeit 0,85 WAZ Aufsichtszeiten  berücksichtigt und angerechnet wie bei allen anderen Lehrkräften auch. Unter dem Strich bleiben  keine Zeiten mehr übrig, in denen zusätzliche Arbeit zu leisten ist. Dies  begünstigt  die Möglichkeit,  die Arbeitszeit auf 100% aufzustocken.

Die  Optionen, wie Schulleitungen ihren VSK Kräften über den Basisvertrag von 85% hinaus  auch 100% Verträge ermöglichen können,   dazu zeigt das Schreiben des Landesschulrates dezidiert   verschiedenen  Einsatzformen und Varianten auf.

Und sie bewegt sich doch, diese Behörde!

Das sind hoffnungsvolle Zeichen!                            

Regina Tretow