Mit dem Rundschreiben unseres Landesschulrates an alle Schulleitungen zum Schuljahresanfang 2014/15 ist es jetzt “amtlich“. Das unsägliche Arbeitszeitmodell für Vorschullehrkräfte (VSK), auch Wagner-Modell genannt, ist revidiert worden. Seit 2004 haben die GEW Fachgruppe Grundschulen mit dem Arbeitskreis Vorschule, die GEW Personalräte der Grund-, Haupt-, Realschulen (GHR) und anschließend der Gesamtpersonalrat (GPR) unermüdlich dafür gekämpft, dass die Arbeitsmodalitäten für Lehrkräfte auch für die VSK’lerInnen gelten sollen.
Zur Erläuterung: So war es
Seit 2004/5 arbeiteten alle VSK Lehrkräfte nach dem sogenannten “Wagner-Modell“, der die Arbeitszeit der KollegInnen auskömmlich so berechnete, dass eine VSK Stelle regelhaft nur noch 85% betrug. Eine Unterrichtsstunde in VSK wurde mit 60‘ min (inklusive Betreuungszeiten) berechnet und nicht wie in der Lehrerarbeitszeitverordnung vorgesehen mit 45‘ min. Dies hatte zur Folge, dass die VSK Lehrkräfte jeden Schulvormittag (5 Unterrichtsstunden á 60 min) durchgängig von 8 – 13 Uhr ohne Unterbrechung, ohne eigene Pause, ohne Zweitkraft allein in ihrer Klasse verbringen mussten. Selbst ein Toilettengang wurde schwierig! Kollegiale Kontakte und Gespräche in den Pausen? Nicht möglich. Dadurch fühlten sich die VSK Lehrkräfte in den Kollegien als Randgruppe und isoliert.
Zudem bescherte ihnen die Erweiterung ihrer Unterrichtsstunden durch sogenannte “ Betreuungszeiten“ Mehrarbeit von einer Stunde täglich.
Damit nicht genug! Bei 85% “Zwangsteilzeit“ blieben noch immer rund 1,8 WAZ (inklusive Vertretungsstunde) übrig zur „anderweitigen Verwendung“. Nach einem Non-Stopp Einsatz von 5 Stunden mit ca. 23 vier- bis sechsjährigen kleinen Kindern am Vormittag bedeutete dies noch Arbeitseinsatz am Nachmittag.
Neu: Was ändert sich?
In Zukunft wird eine VSK Unterrichtsstunde mit 45‘ min berechnet werden. Entsprechend dem Lehrerarbeitszeitmodell werden die VSK KollegInnen jetzt auch in die Pausenregelung der Lehrkräfte mit einbezogen, was vorher durch den durchgängigen Einsatz nicht möglich war. In den unteilbaren A-Zeiten werden jetzt anteilig der Arbeitszeit 0,85 WAZ Aufsichtszeiten berücksichtigt und angerechnet wie bei allen anderen Lehrkräften auch. Unter dem Strich bleiben keine Zeiten mehr übrig, in denen zusätzliche Arbeit zu leisten ist. Dies begünstigt die Möglichkeit, die Arbeitszeit auf 100% aufzustocken.
Die Optionen, wie Schulleitungen ihren VSK Kräften über den Basisvertrag von 85% hinaus auch 100% Verträge ermöglichen können, dazu zeigt das Schreiben des Landesschulrates dezidiert verschiedenen Einsatzformen und Varianten auf.
Und sie bewegt sich doch, diese Behörde!
Das sind hoffnungsvolle Zeichen!
Regina Tretow