Gesunde und sichere Arbeitsbedingungen sind die Voraussetzung für ein gesundes und motiviertes Arbeiten bis ins Renten- bzw. Pensionsalter und die Erhaltung der Arbeitskraft. Dies ist besonders vor dem Hintergrund des aktuellen Fach- und Lehrkräftemangels hervorzuheben. Hierzu gehört nicht nur die Vermeidung von physischen Gefahren, wie Stolperfallen oder Stromschläge, sondern insbesondere auch die Vermeidung von psychischen Gefährdungen, also mentalen Belastungen durch zum Beispiel nicht erholsame Pausen oder fehlende Verantwortlichkeiten.
Mit den Instrumenten der Gefährdungsbeurteilungen (GBU) werden diese Gefährdungen analysiert, um somit Gefahren mittels adäquater Maßnahmen grundlegend angehen zu können. Die physische wie psychische GBU ist nach Arbeitsschutzgesetz gesetzlich alle fünf Jahre verpflichtend durchzuführen. An Schule ist als fachkundige Person die Schulleitung (SL) verantwortlich dafür. Den für Schulen weitestgehend kostenfreien Prozess begleitet i.d.R. das Landesinstitut/Referat Gesundheit (LIB 4). Während der gesamten GBU ist der Personalrat (PR) nach Personalvertretungsgesetz zu beteiligen. Bei der Maßnahmenerstellung ist er hiernach in der Mitbestimmung.
Die Lehrerkammer sieht die Systematik, den Prozess als auch die Wirksamkeit dieser gesetzlich vorgegebenen GBU für die Beschäftigten an Schulen nach Darstellung des Landesinstituts in verschiedenen Bereichen als unzureichend an, und hat dies in einer Stellungnahme deutlich gemacht.
Die Stellungnahme der Lehrerkammer findet sich im Anhang.
Weitere Infos zur Lehrerkammer finden sich unter http://lehrerkammer.hamburg.de/.