Weniger gut bemittelte Eltern haben die Möglichkeit, für schulische Veranstaltungen, bei denen Elternbeiträge fällig sind (Klassenreisen, Ausflüge etc.) auf Mittel aus dem bundesgeförderten „Bildungs- und Teilhabe-Paket“ zurück zu greifen. Die Antragstellung dafür ist allerdings nicht einfach. Um die Eltern dabei zu unterstützen, hat die Schulbehörde im letzten Jahr befristet beschäftigte „Formularlotsen“ eingesetzt.
Wie jetzt bekannt wurde, will die Schulbehörde in 2016 diese „Formularlotsen“ streichen und die Aufgabe den schulischen Verwaltungsangestellten im Rahmen freiwilliger Mehrarbeit aufnötigen – bisher allerdings ohne Erfolg. Die Verwaltungsangestellten winken dankend ab, auch weil die beratende Tätigkeit von „Formularlotsen“ eigentlich höher eingruppiert werden müsste als ihre Verwaltungstätigkeit.
„Faktisch lässt die Schulbehörde die betroffenen Eltern ohne Unterstützung mit den komplizierten Anträgen allein“, kommentiert Anja Bensinger-Stolze, Vorsitzende der GEW (Gewerkschaft und Wissenschaft Hamburg). „Das bedeutet den drohenden Ausschluss Kinder ärmerer Familien von schulischen Veranstaltungen. Denn: kein Antrag, kein Geld, keine Teilhabe!“
„Neben diesem bildungspolitischen Desaster wird hier auch eine generelle Problematik des Behörden-Sparkurses zur Inklusion deutlich“, so Bensinger-Stolze weiter: „Diese Antragsberatung ist eigentlich im Rahmen der Elternarbeit einer Schule zu leisten und gehört zum Tätigkeitsbereich der Schulsozialarbeit. Wenn man die Schulsozialarbeit jedoch abschafft – so wie die BSB es tut - und die KollegInnen ausschließlich in Integrationsklassen einsetzt, bleibt für Elternarbeit nichts mehr übrig. Die GEW fordert, die Schulsozialarbeit als Beratungsdienst zu erhalten!“#
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