GEW veröffentlicht Vorlage
Die Schulbehörde hat Anfang des Jahres die seit 1971 bestehende Mustergeschäftsordnung für Lehrerkonferenzen aus dem Netz genommen mit dem Hinweis, alles wWesentliche sei im Schulgesetz geregelt. Das sehen wir von der GEW anders. Nur wer seine demokratiscehn Rechte kennt, kann sie wirksam ausüben.
Jede Lehrerkonferenz hat das Recht, sich selbst eine Geschäftsordnung zu geben. Dafür bieten wir Euch im Mitgliederbereich der Homepage eine Vorlage an . weiterlesen
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