1966 veröffentlichte die HLZ einen Artikel unter der Überschrift „Der Weg zum Referendariat. 1848 – 1966: 118 Jahre Kampf um die akademische Lehrerbildung“.
Der Autor feiert auf vier HLZ – Seiten den Kampf der Gesellschaft der Freunde und der GEW um eine gleiche Lehrerbildung für die Lehrkräfte aller Schulformen. Es gipfelt in dem Satz „Mit der Einführung des Referendariates erhalten alle Volksschullehrer künftig das gleiche Maß an Bildung und Ausbildung wie die Gymnasiallehrer, wie überhaupt die Angehörigen jedes akademischen Berufes.“
Der Satz drückt das Ziel aus: Es ging um die gleiche wissenschaftliche Ausbildung an der Universität für alle Lehrkräfte. Dieses Ziel wurde erreicht, die neue Lehrerausbildung begann am 1. April 1967. In einer Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft vom 1. November 1966 informierte der Senat offiziell über die „Neugestaltung der Ausbildung für das Lehramt der Volks- und Mittelschulen“. Er betrachtete die Neugestaltung als einen großen bildungspolitischen Fortschritt. Hamburg war damit führend in der BRD.
Dem Senat war auch klar – und das war auch gewollt –, dass dies Auswirkungen auf die Besoldung haben sollte und müsste. „Nach Auffassung des Senats erfüllen die künftigen Volks- und Mittelstufenlehrer mit (damals noch A. H.) sechssemestrigem Studium und zweijährigem Vorbereitungsdienst die beamtenrechtlich für den höheren Dienst vorgesehenen Merkmale und damit die Voraussetzung für eine Einstufung in die Besoldungsgruppe A 13. Eine Einbeziehung in die Regelbeförderung in die Besoldungsgruppe A 14 kommt nicht in Betracht, weil es dafür die erforderlichen Beförderungsämter im Bereich der Volks- und Mittelschulen nicht gibt.“
Gleichzeitig wies der Senat aber auch darauf hin, dass die übrigen Bundesländer „erhebliche Bedenken“ gegen eine Besoldung nach A 13 hatten.
Der Kampf um A 13 ist eröffnet
Mit dieser Ausgangslage war klar: A 13 würde es nur geben, wenn der Senat genug Mumm für diese Reform aufbringen würde und die übrigen Bundesländer zumindest still halten würden.
Schaut man sich die Jahresbände der HLZ der folgenden Jahre an, so sieht man: die Lehrerbesoldung war das beherrschende Thema der GEW. Es wurden verschiedene Modelle diskutiert, auch eine spezielle Lehrerbesoldung (L-Besoldung). Mit dem 16. Gesetz zur Änderung des hamburgischen Besoldungsgesetzes vom 19. Mai 1969 wurde das Ziel erreicht. Die Änderung war kurz und knackig: „Eingefügt werden die Wörter: Studienrat an Volks- und Realschulen.“
Ein riesiger Erfolg der GEW, die nach der Reform der Lehrerausbildung nun auch maßgeblich die Besoldung der Lehrkräfte (im übrigen nicht nur die der Volks- und Realschullehrer_innen) durchgesetzt hatte.
Damit war allerdings der Kampf und die Lehrerbesoldung nicht zu Ende. Insbesondere gab es den Widerstand der übrigen Bundesländer, die grundsätzlich auf einer einheitlichen und niedrigeren Lehrerbesoldung bestanden. Immer wieder gab es Versuche, die Lehrerbesoldung in Hamburg auszuhebeln. Dies wurde damit beendet, dass im Bundesbesoldungsgesetz ein Passus eingefügt wurde, nach dem die Bundesländer Hamburg und Bremen ihre Lehrkräfte ausnahmsweise nach A 13 besolden durften. Das brachte für die Lehrerbesoldung in Hamburg zwei Probleme mit sich.
Zum einen gab es natürlich viele Lehrkräfte, die vor der Reform der Lehrerausbildung in den Dienst gekommen waren und höchstens nach A 12 besoldet wurden. Für diese konnte die GEW eine Überleitungsreglung durchsetzen, den sog. Stufenplan. Maßgeblich daran beteiligt war der Kollege Thies Jensen, damals Vorsitzender der GEW. Der Stufenplan trat 1971 in Kraft. Ab dem 1.1.1974 sollten alle Lehrkräfte übergeleitet sein.
In einem anderen Punkt konnte sich die GEW nicht durchsetzen. Die Besoldung nach A 13 galt nur für Lehrkräfte der Grund- und Mittelstufe, die in Hamburg ausgebildet worden waren. Für Bewerber_innen aus anderen Bundesländern mit entsprechenden Lehrämtern galt das Bundesbesoldungsgesetz. Das sah nur A 12 vor. Dies blieb ein ständiger Streitpunkt, wie der Autor aus seiner Tätigkeit bei der GEW seit 1985 oft erfahren musste.
A 13 ohne Beförderung
Und noch ein Punkt blieb offen. Für die Studienrät_innen an Volks- und Realschulen gab es keine Beförderung nach A 14. Dazu ein kleiner Ausflug in das Laufbahnrecht.
In den siebziger Jahren gab es vier Laufbahnen: den einfachen, den mittleren, den gehobenen und den höheren Dienst. Das Amt A 13 war das Endamt der Laufbahn des gehobenen Dienstes, gleichzeitig aber auch das Eingangsamt des höhren Dienstes. Unterscheidbar in der Besoldung waren die Ämter durch die allgemeine Zulage für den höheren Dienst (A 13Z) und die Beförderungsmöglichkeit des höheren Dienstes nach A 14. Knapp und prägnant lautete die Forderung der GEW: „Alle Lehrer in den höheren Dienst“ (HLZ 1974). Dieser Satz ist geradezu prophetisch: Genau das fordert die GEW auch im Jahre 2017. A 13 Z für alle bedeutet nichts anderes als „alle Lehrer in den höheren Dienst“.
In den folgenden Jahren gab es immer wieder Auseinandersetzungen um die Besoldung, es drohte die Rückstufung. 1975 wurde endgültig geklärt: Hamburg darf seine Lehrkräfte nach A 13 besolden. Danach wurde es, abgesehen von einigen Scharmützeln, ruhig um die Lehrerbesoldung.
CDU/Schill Senat greift Lehrerbesoldung an
Das änderte sich erst mit dem CDU/Schill Senat, der 2001 ins Amt kam. Am 10. 12. 2002 legte der Senat der Bürgerschaft einen Gesetzentwurf vor, der die Lehrerbesoldung für künftige Lehrkräfte mit Hamburger Ausbildung auf A 12 absenkte und nur noch 40 Prozent Beförderungsämter nach A 13 für die Grund- und Mittelstufe vorsah. Die GEW versuchte, eine Bewegung gegen diese Pläne auf die Beine zu stellen, was leider misslang. Außer den direkt betroffenen Referendar_innen waren kaum Kolleginnen und Kollegen zu mobilisieren. Eine Ursache dafür dürfte darin liegen, dass seit 1975 die Besoldung nach A 13 als selbstverständlich angesehen wurde und direkt betroffen davon nur künftige Lehrergenerationen waren. Die bildungspolitische Bedeutung dieser Reform der siebziger Jahre war in Vergessenheit geraten.
In der Gesetzesbegründung wies der Senat zynisch darauf hin, dass von der Ausnahmeregelung des Bundesbesoldungsgesetzes ja immer noch Gebrauch gemacht werde. Denn schließlich werde in keinem Bundesland ein_e Grundschullehrer_in nach A 13 befördert.
In seiner Stellungnahme zur gewerkschaftlichen Kritik teilte der Senat lapidar mit: „Das Ausbildungsniveau allein begründet noch keinen Anspruch auf eine bestimmte besoldungsgesetzliche Einstufung.“ Auch die übrigen Kritikpunkte wie Attraktivität des Lehrerberufes, Vergleichbarkeit mit anderen universitären Abschlüssen z. B. bei Juristen, Durchlässigkeit des Schulwesens wies der Senat zurück.
Warum A 13 Z jetzt?
Seit 2002 ist die Lehrerausbildung nicht stehen geblieben. Im Rahmen des Bologna-Prozesses mit seinen Bachelor- und Masterabschlüssen wurde die Lehrerausbildung bundesweit vereinheitlicht. Inzwischen erfordern die Ausbildungsgänge aller Lehrämter einen Masterabschluss und einen Vorbereitungsdienst für die Einstellung in den Schuldienst als Lehrerin oder Lehrer. Im Umfang der Ausbildung gibt es keinen Unterschied mehr zwischen den Lehrämtern des höheren Dienstes (Gymnasium, Berufliche Schulen und Sonderschulen) und denen der Grund- und Mittelstufe. Natürlich sind die Ausbildungsinhalte unterschiedliche. Das ist natürlich auch bei anderen Masterabschlüssen außerhalb des Schuldienstes so. Die Wertigkeit der Ausbildung ist gleich.
Dies hat das Thema „Lehrerbesoldung“ wieder zu einem Thema der GEW gemacht. Der letzte Bundeskongress im Mai hat das Ziel noch einmal bestätigt.
A 13 Z für alle Lehrkräfte mit Masterabschluss und Vorbereitungsdienst
Nun ist es Aufgabe der Landesverbände, tätig zu werden. Der Landesverband NRW hat bereits dazu ein ausführliches Gutachten vorgelegt und eine Kampagne gestartet. Ähnlich der Landesverband Schleswig- Holstein. Die Landesverbände Hamburg und Bremen haben, insbesondere auf Grund ihrer besonderen Geschichte, ebenfalls ein Gutachten in Auftrag gegeben. Mit diesem Gutachten, das Ende November vorliegen wird, wird die GEW eine Kampagne für eine Lehrerbesoldung starten. Unser Slogan heute heißt: A 13 Z für alle. So wie es die GEW1974 mit der Forderung „Alle Lehrer in den höheren Dienst“ getan hat.
Andreas Hamm, ehem. GEW-Referent