(Hinweis zum Foto: Bei der Haltung, die das Kind auf dem Foto einnimmt, sind Haltungsschäden vorprogrammiert.)
Auf dem Bildungsgipfel wurde vereinbart, dass der Bund im Rahmen des Digitalpakts IV ein digitales Endgerät für jede Schulpädagogin und jeden Schulpädagogen finanziert und die Mittel noch in diesem Jahr für die Länder bereitgestellt werden. In Hamburg ist noch nicht offiziell geklärt, wie genau der Plan umgesetzt werden soll.
„Die GEW begrüßt die Mittelaufwendungen und fordert die Behörde auf, nicht nur Geräte möglichst zeitnah bereit zu stellen und die damit verbundenen Administrations- und Wartungsfragen grundsätzlich zu klären, sondern diesen Digitalisierungsschub in Hinblick auf pädagogische Konzepte auszugestalten“, so Anja Bensinger-Stolze, Vorsitzende der GEW Hamburg.
Folgende Grundelemente sind für die GEW für eine nachhaltig-sinnvolle Digitalisierung grundsätzlich notwendig:
• Technik ist kein Selbstzweck
Auch in der digitalen Welt gilt für uns der Primat der Pädagogik als oberste Priorität. Technik wird als Mittel zum Zweck eingesetzt, hat aber nur dienende Funktion. Eine Anschaffung von digitalen Arbeitsmitteln muss in Verbindung von pädagogischen Konzepten erfolgen. Zur Erarbeitung der diesbezüglichen Konzepte muss ausreichend Arbeitszeit zur Verfügung gestellt werden.
• Bildungsgerechtigkeit gewährleisten
Um die Bildungsgerechtigkeit auch in der Digitalisierung zu gewährleisten muss die Lehrmittelfreit der Schüler*innen im Hinblick auf die Ausstattung mit digitaler Technik umfassend sichergestellt werden. Diese gilt auch bezogen auf die unterschiedlichen Voraussetzungen der Hamburger Schule.
• Dienstliche Geräte für rechtskonformes Arbeiten
Die zunehmende verpflichtende dienstliche Nutzung von digitalen Arbeitsmitteln stellt hohe Anforderungen an die Beschäftigen zur Erfüllung des Datenschutzes dar. Alle Beschäftigten an Schulen benötigen deshalb für die rechtskonforme Erfüllung ihrer Aufgaben, dienstliche zentralgewartete IT-Endgeräte. Generell müssen für die Beschäftigten arbeitsschutzkonforme Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber bereitgestellt werden.
• Ressourcen zur Einarbeitung und Fortbildung der Beschäftigten
Die Handhabung und Bedienung erfordern Qualifizierung und Weiterbildung, die nicht zur Mehrbelastung führen darf. Auch für die Entwicklung von pädagogischen Konzepten muss Arbeitszeit zur Verfügung stehen.
• Gesundheitsschutz / Ständige Erreichbarkeit als Risikofaktor
Positive Faktoren wie Vernetzung und Arbeiten vor Ort können sich negativ auswirken. So können hohe Informationsflut und ständige Erreichbarkeit die Psyche stark belasten, daher muss der Arbeitgeber sich frühzeitig mit Chancen und Risiken der jeweiligen Arbeitsfelder auseinandersetzen und Handlungshilfen entwickeln, welche besonders auch präventive Maßnahmen enthalten. Ein Katalog mit Handlungsprinzipien hinsichtlich der Eindämmung der Entgrenzung der Arbeit und ergonomischen Arbeitsbedingungen ist notwendig zu entwickeln.
„Die Digitalisierung ist ein zukunftsweisender, vielschichtiger und unaufhaltsamer Prozess, der Chancen aber auch Risiken beinhaltet. Wir wollen deshalb die Digitalisierung insbesondere im Hinblick auf die pädagogischen Konzepte in Schule, den Arbeitsschutz und die Arbeitsbedingungen aktiv mitgestalten“, so Bensinger-Stolze abschließend.
© Foto: Stephanie Hofschläger by pixelio.de
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