Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) verweigert offiziell die Mitbestimmung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz der an Schule Beschäftigten. Landesschulrat Altenburg Hack vertritt im Schreiben vom 28.4.2020 an die Hamburger Schulleitungen die Auffassung, dass der Gesamtpersonalrat für das Personal an staatlichen Schulen (GPR) nicht in der Mitbestimmung beim Corona-Hygieneplan sei und dass die schulischen Personalräte größtenteils nicht in der Mitbestimmung bei der Umsetzung des Muster-Corona-Hygieneplans an den Schulen seien. Dabei argumentiert die Behörde damit, dass die Maßnahmen nicht nur Beschäftigte, sondern auch Schülerinnen und Schüler betreffen. Mit dieser sogenannten Außenwirkung seien sie von der personalrätlichen Mitbestimmung ausgeschossen.
„Natürlich sind die Personalräte beim Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beteiligen. Im § 91 des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes werden diese Beteiligungsrechte eindeutig festgelegt. Der Personalrat hat sich für die Durchführung der Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung in der Dienststelle einzusetzen. Diese Aufgabe kann er nur wahrnehmen, wenn er rechtzeitig von der Schulleitung informiert und beteiligt wird. Die Schulbehörde selbst ist dieser Informations- und Beteiligungspflicht beim Corona-Hygieneplan überhaupt nicht nachgekommen. Über die Presse musste der GPR von einem solchen Plan erfahren. Dieser Vorgang ist beispielhaft für die mitbestimmungsfeindliche Haltung der BSB und wirkt gerade kurz vor dem 1. Mai besonders selbstherrlich! Wir leben nicht mehr im 19. Jahrhundert, als der Gutsherr über Gesundheit und Leben seiner Untergebenen entschieden hat. Wir leben mittlerweile im 21. Jahrhundert und erwarten in dieser Krisenzeit, dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Dienststelle und Personalvertretung nicht nur eingehalten, sondern gesucht wird“, kommentiert die GEW Landesvorsitzende Anja Bensinger-Stolze das Vorgehen der BSB.
Der Muster-Corona-Hygieneplan ist eine Sammlung aus Empfehlungen und Anweisungen für die Schulen. Empfehlungen müssen nicht umgesetzt werden und sind damit nicht mitbestimmungspflichtig. Bei allen Anweisungen, die den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten betreffen, ist der Personalrat zu beteiligen.
„Die BSB arbeitet mit zweifelhaften Winkelzügen, wenn sie die Beteiligung der Personalräte verweigert, weil bei den Maßnahmen auch Schülerinnen und Schüler und das Allgemeinwohl betroffen seien“, kritisiert Anja Bensinger-Stolze das Vorgehen der Behörde. „Die Bitte des Landesschulrats an die Schulleitungen, die schulischen Personalräte dennoch mit einzubeziehen, macht die eigene Unsicherheit ihrer juristischen Interpretation sehr deutlich. Aber auch dieser Bitte ist von den Schulleitungen kaum nachzukommen, denn der Corona-Hygieneplan ist ihnen erst seit dem 21.4.2020 bekannt und damit ist weder eine gute Beteiligung, noch eine gute Umsetzung des Plans an den Einzelschulen möglich. Nach allen Rückmeldungen aus den Schulen geht die GEW davon aus, dass nicht einmal die im Hygieneplan vorgeschriebenen Grundlagen wie die Einhaltung der Abstandsregeln und die nötige Desinfektion eingehalten werden können. Deshalb empfehlen wir den Personalräten, wenn der Arbeits- und Gesundheitsschutz an ihrer Schule nicht eingehalten werden kann, Schulaufsicht und Gesundheitsamt einzuschalten und den GPR zu informieren, um Gefährdungen der Beschäftigten hoffentlich noch abzuwenden. Die GEW wird darüber hinaus das Vorgehen der Behörde natürlich rechtlich überprüfen lassen.“
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