Die Hamburger Schulbehörde hat die Nutzung der vom Bund zur Verfügung gestellten KN95-Masken für das Schulpersonal untersagt. Grund sei der unzureichende Qualitätsstandard der rund 300.000 Coronaschutzmasken, heißt es in einem Schreiben der Behörde an die Schulen. Die Schulbehörde bemühe sich um Ersatz. Die fehlerhaften Masken sind aktuell im Einsatz.
"Wir finden es unerträglich, dass die Schulbehörde dermaßen fahrlässig mit der Gesundheit des Schulpersonals umgeht! In meinen Augen ist es in hohem Maße zynisch, die Beschäftigten mit billigem Ramsch auszustatten statt mit hochwertigen FFP2-Masken, die es im November bereits unbegrenzt zu kaufen gab - und die Sicherheitsmängel dieser minderwertigen Masken erst ein Dreivierteljahr nach Beschaffung durch den Bund den Betroffenen mitzuteilen! Dabei ist zweitrangig, ob Bund oder Land letztlich für die minderwertige Ware verantwortlich ist. Wir fordern daher die sofortige Bereitstellung sicherer Masken! Alle politisch Verantwortlichen müssen darüber hinaus schnell dafür sorgen, dass Corona Infektionen bei verbeamtetem und angestelltem Schulpersonal als Berufskrankheit anerkannt wird", kommentiert Anja Bensinger-Stolze, Vorsitzende der GEW Hamburg.
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