Ende Januar fand zwischen BSB und GPR das Schlichtungsgespräch zu den mitbestimmungspflichtigen Aspekten der geplanten neuen Dienstzeitregelung für das PTF-Personal statt.
Erfreulich ist, dass der Gesamtpersonalrat in einigen Punkten einen Teilerfolg erzielen konnte.
Es wird keine geteilten Dienste, unbezahlte schulische Pausen und Lücken- bzw. Freistunden geben. Zeiten, die nicht als schulischer Bedarf in einem Stundenplan ausgewiesen werden, sind für Kooperationsaufgaben oder die Vor- und Nachbereitung von „Bedarfstätigkeiten“ zu verwenden.
Die Lage der gesetzlichen Ruhepause ist als Teil der Einsatzplanung als mitbestimmungspflichtig.
Auch die undifferenzierte Festlegung von Anfang und Ende der Dienstzeit für alle Beschäftigten auf 6 und 18 Uhr ist vom Tisch. Festgelegt ist jetzt, dass vor 8 und nach 16 Uhr nach Bedarf Randzeitenbetreuung stattfinden darf.
Wie erwartet haben sich BSB und GPR nicht einigen können bei der Lage des Urlaubs, der Berücksichtigung des Bildungsurlaubs bei der Festlegung der wöchentlichen Arbeitszeit und der Umfang der erhöhten wöchentlichen Arbeitszeit. Diese Punkte werden nun in der Einigungsstelle wohl noch vor Beginn der Märzferien verhandelt. Hier wird der GPR weiter darum kämpfen, dass die neue DZR keine Verschlechterungen im Vergleich zur alten enthält.
Wichtig: Der GPR kann sich nur in mitbestimmungspflichtigen Teilen der neuen Dienstzeitregelung für Euch einsetzen. Bei den Festlegungen zur Arbeitszeitaufteilung, die über eine Dienstanweisung nach Ende des personalrätlichen Mitbestimmungsverfahrens an die Schulen gehen soll, seid Ihr gefragt. Zwar wird der GPR Mitbestimmungsmöglichkeiten prüfen – ob er damit Erfolg haben wird, entscheidet allerdings das Verwaltungsgericht.
Zur Erinnerung: die Kernaspekte der neuen Dienstzeitregelung, gegen die sich unsere Kritik richtet, sind in der Dienstanweisung geregelt:
Dagegen müssen wir uns wehren! |
Deshalb setzt sich die GEW für eine Dienstzeitregelung ein, die die Unterschiedlichkeit der und der Berufsgruppen und ihrer vielfältigen Tätigkeitsfelder beachtet und strukturell einbezieht.
Gute Arbeit braucht gute Arbeitsbedingungen. Die GEW fordert deshalb
- eine eigene Fachaufsicht für die pädagogischen und therapeutischen Fachkräfte der Schulen
- die Deckelung der von der Schule verplanbaren Zeit: nicht mehr als 60% der Arbeitszeit darf der Schulleitung als fest verplanbar zur Verfügung stehen!
- die Beachtung der Spezifika der unterschiedlichen Arbeitsbereiche
- am Bedarf der KollegInnen orientierte Zeiten für Fortbildungen während der regulären Dienstzeit
- Supervision
- die Begrenzung der Tätigkeiten im „home-office“
- die Ausstattung mit entsprechenden Kommunikationsmitteln, Büromaterial und Schaffen eines Arbeitsplatzes am Arbeitsort Schule
Nur, wenn dies gelingt, könnt Ihr mit den Plänen der BSB zur Neuregelung Eurer Arbeitszeit weiterhin erfolgreich Euren Beitrag zu einer gelungenen Schulkarriere der Euch anvertrauten Schülerinnen und Schüler beitragen.
Die GEW fordert gemeinsam mit ver.di die Schulbehörde in einem ersten Schritt dazu auf, die Pläne zur Veränderung der Arbeitszeit Euch als davon konkret Betroffenen in einer Mitarbeiterversammlung vorzustellen. Auch planen GEW und ver.di nach den Märzferien wieder einen gemeinsamen Fachtag, zu dem wir gesondert einladen werden.
Sollte die Schulbehörde weiterhin ohne entsprechende Verbesserungen auf die Umsetzung ihres Modelles beharren, werden die Gewerkschaften Euch dazu aufrufen, Euch mit Aktionen gegen diese Verschlechterung Eurer Arbeitsbedingungen zur Wehr zu setzen.
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Es tut sich was in Sachen Dienstzeitregelung | 275.03 KB |