Endlich: Behörde regelt die Dienstzeit für PTF-Personal an Schulen

02. September 2014Von: Birgit RettmerThema: Schule
PTF

Mit der Einführung der Inklusion und des flächendeckendenden Ganztags an Hamburger Schulen war die nach wie vor geltende Dienstzeitregelung für das pädagogische und therapeutische Personal nicht mehr auf alle Einsatzbereiche anwendbar.

In der Folge kam es gehäuft zu Fehlberechnungen der Arbeitszeit und zur Ausdehnung der Präsenzzeit der KollegInnen.

Die GEW und der Gesamtpersonalrat haben bereits 2011 auf die Problematik hingewiesen. Seit dem hat sich die GEW aktiv für eine Verbesserung der Arbeitssituation für die ErzieherInnen, TherapeutInnen und SozialpädagogInnen engagiert. Ein erster Erfolg sind nun die „Hinweise zur vorläufigen Regelung der Dienstzeit für das pädagogisch-therapeutische Fachpersonal an allgemeinbildenden Schulen“, die im Rundschreiben der BSB an alle Schulleitungen zum Schuljahresanfang veröffentlicht wurden.

Hierin stellt der Landesschulrat, Herr Rosenboom, unter anderem klar, dass die Berechnung der Arbeitszeit der KollegInnen nicht auf Grundlage des Lehrerarbeitszeitmodells erfolgen darf.

Präsenzzeiten müssen täglich zusammenhängend erfolgen und dürfen grundsätzlich 7 Stunden nicht übersteigen.

Damit wird abgesichert, dass nicht die gesamte Arbeitszeit der KollegInnen „fremdverplant“ wird, sondern sie für die Vor- und Nachbereitung, für Elterngespräche und weiteres  Zeitkontingente zur Verfügung haben. Auch wird klargestellt, dass PTF-Personal  nicht zur Vertretung von Unterricht eingesetzt werden soll, was leider an einigen Schulen regelmäßig passierte.

Nachdem die Gespräche der Behörde mit den Gewerkschaften GEW und ver.di bezüglich der neuen Aufgabenbeschreibungen für ErzieherInnen und SozialpädgogInnen im letzten Schuljahres einen Abschluss gefunden haben, ist zu erwarten, dass neben der daraus resultierenden neuen Stellenbeschreibungen nun auch eine aktuelle Dienstzeitregelung entwickelt wird. 

Dies wird die GEW kritisch begleiten.  

Birgit Rettmer