In Hamburg arbeitet das Pädagogisch-Therapeutische Fachpersonal in den Schulen im Unterricht, der außerunterrichtlichen Bildung, der Beratung, der Pflege und der ergo- und physiotherapeutischen Versorgung der Schüler*innen. Pädagogisches und Therapeutisches Fachpersonal (kurz PTF) sind u.a. Erzieher:innen, Sozialpädagog:innen, Ergotherapeut:innen und Physiotherapeut:innen, das bedeutet unterschiedliche Professionen mit unterschiedlichen Fachbereichen. Als Arbeitsgrundlage gibt es eine Dienstzeitregelung, die den Beginn und das Ende der Arbeitszeiten, den Urlaubsanspruch sowie die festgelegte Arbeitszeit regelt. Zusätzlich gibt es eine Dienstanweisung, die die Arbeitszeit mit Inhalt füllt. Dort sind die Arbeitszeitanteile bzw. Arbeitszeitinhalte in gleicher Weise für jeden Beruf, der unter den Sammelbegriff PTF fällt, genau festgelegt. Um diese zu präzisieren, gibt es eine Erläuterung zur Dienstanweisung PTF, ähnlich wie bei der Lehrerarbeitszeitverordnung (LehrArbzVO).
Mit dieser für jeden Beruf, in gleicher Weise gestalteten Dienstanweisung, ist eine fachliche Arbeit des Pädagogischen und Therapeutischen Fachpersonals kaum möglich, da die notwendigen Tätigkeiten der Professionen eine z.T. komplett unterschiedliche Zeit- und Arbeitsstruktur benötigen. Zusätzlich macht sich der Mangel an Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften auch in Hamburg bemerkbar. Oft müssen die Lehrkräfte ihre Kolleg:innen vertreten oder das pädagogische Personal muss die Lücken stopfen, die durch längerfristige Unterbesetzungen in den Klassen entstehen.
An eine „inklusive“ Beschulung der Kinder und Jugendlichen mit erhöhtem sonderpädagogischen Förderbedarf ist dabei nicht mehr zu denken, individuell gestalteter Unterricht erweist sich als schwierig. Die eigentliche Arbeit und Qualifikation geraten immer mehr in den Hintergrund. Langsam, aber sicher verfestigt sich hier sich hier ein Hierarchiegefälle.Die gesundheitliche Belastung aller Pädagog:innen an Hamburgs Schulen ist zumeist überdurchschnittlich hoch. Die Folge sind chronische Erkrankungen und stressbedingte mentale Ermüdungserscheinungen.
Damit Lehrkräfte nicht andauernd in die Mehrarbeit gehen müssen, wurden z.B. für Hofaufsichten und Unterrichtsausfall, gerne Erzieher:innen, Sozialpädagog:innen oder Therapeut:innen eingesetzt. Oft gibt es für das PTF als Arbeitsanweisung seitens der Schulleitung Lernzeiten, die von den regelhaft eingesetzten Lehrkräften vorbereitet worden sind. Dabei sollte im Vordergrund stehen, dass Kinder im Ganztag mehr brauchen, mehr als nur Unterricht. Eine gute sozialpädagogische Betreuung ist dabei mehr wert als ad hoc vertretener Unterricht ohne Vorbereitungszeiten.Die alte Erläuterung zur Dienstanweisung für PTF hat keine Einschränkungen für den Bereich formuliert und die Dienststellenleitungen an den Schulen haben dies in ihrer Not reichhaltig genutzt! Dadurch, dass das schulische PTF über die vertragliche Anbindung an die BSB weisungsgebunden sind, macht das die Verfügung durch die Schulleitung leichter. Um dem entgegenzuwirken, wurden am 18.04.2021 notwendige Korrekturen an den Erläuterungen zur Dienstanweisung PTF vorgenommen.Eine wichtige Änderung ist, dass das PTF nicht mehr planmäßig für reguläre Pausenaufsichten eingesetzt werden darf. Eine weitere wichtige Änderung bezieht sich auf das Thema Vertretungsstunden. Dort heißt es jetzt unter Punkt 6.6:
„Die Vertretungsstunden sind für die Vertretung anderer PTF (z.B. unterrichtsunterstützende Tätigkeiten in Kombination mit einer Lehrkraft, außerunterrichtliche Angebote) vorgesehen. EineVertretung von Lehrkräften im Rahmen von eigenverantwortlichem Unterricht ist ausgeschlossen. Auch wenn eine Lehrkraft in einer Stunde ausfällt, ist das eventuell anwesende, doppelbesetzende PTF nicht automatisch der- oder diejenige, der bzw. die die Lerngruppe übernimmt. Wenn eine Lehrkraft ausfällt, dürfen PTF nur dann eine Lerngruppe betreuen, wenn es keine Möglichkeit gibt, eine andere Lehrkraft einzusetzen. Dies jedoch, ohne dass eigenverantwortlicher Unterricht in Vertretung gegeben wird. Die Betreuung einer Lerngruppe durch PTF als letztes Mittel der Vertretung gilt als Unterrichtsausfall und muss auch so statistisch erfasst werden. Dies sollte im schulinternen Vertretungskonzept so schriftlich verankert sein.“
In der LehrArbzVO gibt es, zum Vergleich, für Vertretungen unterschiedliche Berechnungsgrundlagen, die in den Erläuterungen (zu §3) wie folgt beschrieben werden:
„Für jede Vertretungsstunde, die als Teil der allgemeinen Aufgaben geleistet wird, setzt Satz 2 eine Zeitstunde fest. Bei den Vertretungsstunden im Sinne der Vorschrift handelt es sich nur um die kurzfristig notwendigen und ohne besondere Vorbereitung zu leistenden Vertretungen, wenn die Fachlehrkraft ausfällt. Hierüber wird für die einzelne Lehrkraft ein Konto geführt. Der zeitliche Aufwand für solche Vertretungsstunden, die auf Grund, der bei jeder Lehrkraft vorauszusetzenden pädagogischen Kompetenz erteilt werden können, lässt sich einheitlich bestimmen. Wird dagegen eine Vertretungslehrkraft zu Erteilung des Fachunterrichts eingesetzt, gelten für die unterrichtsbezogenen Aufgaben die Faktoren gemäß der Anlage zu §4 Absatz 2.“
Mit anderen Worten, der jeweilige Einsatz von Lehrkräften bzw. PTF im Falle des Ausfalles der regulären Lehrkraft einer Unterrichtsstunde muss zeitlich erfasst werden und der Einsatz von PTF darf nur im Notfall erfolgen! Leider wird diese Regelung nach wie vor an den Schulen äußerst großzügig ausgelegt und eine transparente Veröffentlichung einer aussagekräftigen Statistik ist (noch) nicht erfolgt.
Auf eine schriftliche kleine Anfrage der Bürgerschaftsabgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) an den Senat, bzgl. der Gesundheit aller tätigen Pädagog:innen an den Schulen, wie hoch die Quote des im aktuellen Schuljahr tatsächlich ausgefallen Unterrichts ist, hat der Senat eine Statistik zur Verfügung gestellt, in der bei den meisten Grundschulen ein Unterrichtsausfall von fast immer 0,00% benannt wird. Grundsätzlich liest sich das gut, aber der Teufel steckt, wie fast immer im Detail. Dies möchte ich am Beispiel einer Hamburger Grundschule* verdeutlichen:
Schulform |
Klassen-stufe |
Wöchentlicher Unterricht lt. Plan |
Unterricht nach Plan |
Unterricht in besonderer Form |
Fachidentisch vertreten durch Lehrkraft |
Vertreten mit anderem Unterrichts- fach der Lerngruppe |
Vertretung durch Arbeitsauftrag bzw. Zusammen- legung/Aufteilung von Untis |
Anteil vertretene Stunden |
Ausgefallene Unterrichts-stunden ohne Ersatz |
Anteil ausgefallene Stunden |
Grundschule |
1 |
3215 |
2826 |
101 |
173 |
94 |
22 |
8,97% |
0 |
0,00% |
Grundschule |
2 |
3524 |
3282 |
50 |
102 |
75 |
15 |
5,46% |
0 |
0,00% |
Grundschule |
3 |
3501 |
3194 |
94 |
132 |
63 |
19 |
6,10% |
0 |
0,00% |
Grundschule |
4 |
2747 |
2495 |
55 |
153 |
37 |
7 |
7,16% |
0 |
0,00% |
Grundschule |
Gesamt |
12988 |
11796 |
301 |
560 |
269 |
63 |
6,86% |
0 |
0,00% |
Quelle: Schriftliche kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 30.06.2022 und Antwort des Senats „Krankes Schulsystem: Wie ist die Entwicklung in Hamburg?“ (Drucksache 22/8755)
* Der Name der oben erwähnten Schule ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mit aufgeführt.
Wie hier zu sehen, werden nur die ausgefallenen Unterrichtsstunden ohne Ersatz erfasst. Ein Unterrichtsausfall kompensiert durch Betreuung fehlt hier. Die Unterrichtsausfälle der Vorschulen sind in dieser Statistik nicht einmal mit aufgeführt. Aus den Erfahrungen an meiner Schule, aber auch aus Gesprächen mit anderen PTF aus anderen Schulen, ergibt sich in der Realität ein komplett anderes Bild.
Ein Beispiel: Im ersten Halbjahr 2021/2022 bin ich an meiner Schule in 38 Schulstunden für Lehrkräfte eingesetzt worden. Bei zu dem Zeitpunkt zehn tätigen Erzieher:innen, von denen sechs Kolleg:innen Vollzeitverträge haben, sind wir rechnerisch auf ca. 336 Unterrichtsausfälle, die durch PTF kompensiert worden sind, gekommen. Im Schnitt kommt jeder auf bis zu zwei Betreuungsstunden pro Woche, in denen ausgefallener Unterricht kompensiert wird. Eine Ausfallquote von 0,00% ist daher unglaubwürdig.
In der vom Senat an die Bürgerschaft zur Verfügung gestellten Statistik ist in keiner Spalte zu entnehmen, wie der durch das PTF kompensierte Unterrichtsausfall erfasst wird. Allerdings ist in den Erläuterungen zur Dienstanweisung PTF eindeutig zu entnehmen, dass es eine statistische Erfassung geben muss. In der Dienstvereinbarung (DV) für Untis, die zwischen der Schulbehörde und dem Gesamtpersonalrat abgeschlossen worden sind, gibt es diesbezüglich folgende, interessante Regelungen: In der Anlage 3 steht geschrieben, dass grundsätzlich aus dem Modul Vertretungsplan der Software, Berichte erzeugt werden, die den nicht planmäßigen Unterricht und den Unterrichtsausfall nach vordefinierten Kriterien darstellen. Die Software erkennt anhand der Art der Vertretung automatisch, in welche Kategorie diese einzuordnen ist. Die Schule kann die Struktur der zentralen Berichte nicht ändern, aber muss dennoch die Daten für die zentralen Berichte freigeben. Es werden keine nicht freigegebenen Daten an die fachlich verantwortliche Stelle der BSB übermittelt. Ergo erfolgt die Berichterstattung auf Basis der von der Schule freigegebenen Daten.
Da es die Spalte Unterrichtsausfall, kompensiert durch Betreuung, in der zentralen Struktur von Untis augenscheinlich nicht gibt, hat die Dienststellenleitung keine Möglichkeit den Unterrichtsausfall der durch das PTF aufgefangen wird, statistisch zu erfassen. Zumindestens nicht nach den in Untis vorgegebenen Strukturen. Wie wir aber bereits wissen spiegeln diese Strukturen die Realität nicht wieder, denn die PTF werden regelmäßig für Lehrkräfte eingesetzt und das nicht nur im Notfall.
Entweder können Dienststellenleitungen immer, wenn es in ihrem Ermessen notwendig ist, PTF für Lehrkräfte in den Unterricht schicken, ohne dass dies statistisch erfasst wird, oder es gibt eine Statistik über den Unterrichtsausfall, der durch Betreuung kompensiert wird, die aber nicht transparent an die Bürgerschaft übermittelt worden ist. Der Vorteil für den Senat ist klar, dass über eine Statistik, die nicht übermittelt worden ist, auch keine Rechenschaft abgelegt werden muss. Eine Überlastung des PTF wird daher nicht thematisiert.
In der momentanen personellen, pandemiebedingten und politischen Situation hat dies weitreichende Folgen für alle Beschäftigten an Hamburger Schulen. Durch die zusätzlich nicht vorhandene Rechenschaft seitens der BSB bzw. des Bildungssenators ergibt sich für die an Hamburger Schulen beschäftigten PTF folgende Situation:
- Es ist kein fachliches Arbeiten möglich, da vorbereitete und geplante Tätigkeiten oft nicht durchgeführt werden können. Infolgedessen kann es jederzeit einen kurzfristigen Einsatz in einer anderen Klasse geben.
- Ein ständiges Wechseln der Klassen ohne Pause führt zu einer erheblichen Belastung. Es ist z.B. nicht möglich zwischendurch auf die Toilette zu gehen oder etwas zu trinken, da PTF in Unterrichtsausfällen, häufig die alleinige Aufsichtsperson in der Klasse ist.
- Der erhöhte Stress führt zu erhöhten Krankheitszeiten und daraus resultierenden, chronischen Erkrankungen, durch die es auch im PTF-Bereich zu vermehrten, längerfristigen Ausfällen kommt.
- Der Ausfall der PTF muss kompensiert werden und führt am Nachmittag in den Betreuungs- und Randzeiten zu einer höheren Belastung, da dies in der Regel von den PTF vor Ort aufgefangen wird. Einen Ersatz für das ausgefallene PTF gibt es meistens nicht.
- Abgesehen davon ist es auch nicht die Aufgabe des PTF zu unterrichten, weder den Unterricht vorzubereiten noch ihn durchzuführen. Eine zeitliche Ressource oder Faktorisierung gibt es dafür nicht und eine entsprechende Bezahlung auch nicht.
Die Fachgruppe PTF hat auf dem letzten Gewerkschaftstag der GEW, am 25.04.2022, einen Antrag zu Stärkung der Professionen des pädagogischen und therapeutischen Fachpersonals gestellt, in dem genau dieser Missstand beschrieben und angeprangert wird.
Zusätzlich ist nochmal vehement die Forderung nach einer Fachaufsicht für das pädagogische und therapeutische Fachpersonal gestellt worden, die Kenntnisse über die Aufgaben und Kompetenzen von den Kolleg:innen verfügt, die unterschiedliche Professionen fachlich beurteilen kann und so die Implementierung der Arbeitsaufträge aus der Behörde unterstützt und Qualitätsstandards sichert, um eine transparente und konzeptionelle Reglungen der Zusammenarbeit und deren Umsetzung, mit der Wertschätzung der unterschiedlichen Qualifikationen auf Augenhöhe, umzusetzen. Der Gewerkschaftsantrag steht, der erste Schritt ist getan.
Zusätzlich muss an den Hamburger Schulen gefordert werden, dass die Schulleitungen und das dafür zuständige Steuerungsgremium unverzüglich das schulinterne Vertretungskonzept überarbeiten, natürlich anhand der aktuellen Vertretungsrichtlinien der Schulbehörde, in Bezugnahme der Erläuterungen zur Dientsanweisung für PTF. Es muss an den Schulen verbindlich sein, dass die PTF wirklich nur in absoluten Notfällen für Lehrkräfte eingesetzt werden.
Des weiteren haben die schulischen Personalräte das Recht jederzeit die Einhaltung der Dienstvereinbarung für Untis zu prüfen. Hierfür erhalten sie unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen auf Anforderung alle erforderlichen Unterlagen und Informationen. Sie sollten unbedingt von ihrem Informations- und Prüfrecht Gebrauch machen und die Einsicht in die betreffenden Untisstatistiken fordern! Die Schulleitungen sollten hier, wie im HmbPersVG gefordert, vertrauensvoll mit dem schulischen Personalrat zusammenarbeiten und aktiv Informationen über Vertretungen und Unterrichtsausfälle, die in Untis statistisch erfasst werden, zur Verfügung stellen. Es muss darüber ein offener Austausch erfolgen können.
In der Zusammenarbeit mit weiteren, wichtigen schulischen Gremien wie z.B. Elternrat oder der Schulkonferenz, haben die Schulleitungen die Möglichkeit, differenziertere Berichte zum Unterrichtsausfall und zu den Vertretungsstunden zu erstellen. Dabei werden keine Inhalte schulinterner Berichte an die BSB übermittelt. Auch hier kann bzw. sollte die Schulleitung in einen offenen Austausch gehen, denn der Einfluss des Elternrates ist dabei nicht zu unterschätzen.
Die Lage ist prekär, viele Erzieher:innen, Therapeut:innen und Sozialpädagog:innen an Hamburger Schulen sind am Ende ihrer mentalen und physischen Kraft!
In diesem Sinne, liebe Kolleg:innen ist es an euch diese Forderungen an eure Schulen zu tragen und euch zu engagieren, damit sich diese prekäre Situation ändert, denn es wird nicht besser, sondern eher schlimmer!
Nachtrag: Am 17.11.2022 hat die Abgeordnete Sabine Boeddinghaus eine weitere SKA, die sich auf die Drucksache 22/8755 bezieht, an den Senat gestellt:
„Wie viele der Unterrichtsausfälle an den Hamburger Schulen wurde in welchem Umfang durch welche Professionen vertreten? (Bitte analog zur Tabelle zu Frage 1, Drs. 22/8755 in Stundenzahl und in Prozent angeben.)
[Antwort:] Der Vertretungsunterricht wird grundsätzlich durch Lehrkräfte erteilt. Die Profession der Vertretungskräfte wird in der Unterrichtsausfallstatistik nicht systematisch erfasst. Für eine detaillierte Darstellung der Professionen müssten in allen staatlichen Hamburger Schulen die wöchentlichen Vertretungspläne händisch ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich“ (Quelle: Schriftliche kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 17.11.2022 und Antwort des Senats (Drucksache 22/10006).
Eine konkrete Statistik für den Unterrichtsausfall, kompensiert durch Betreuung ist nicht erfasst worden. Laut Erläuterungen zur Dienstanweisung PTF muss dies aber passieren und es ist wichtig um eine Überbelastung der pädagogischen und therapeutischen Fachkräfte zu dokumentieren. Die Begründung für die Nichterfassung ist unfassbar!
Warum gibt es kein verlässliches und transparentes System, mit dem die Unterrichtsausfälle, die in der Regel von PTF aufgefangen werden, statistisch erfasst werden?
Immerhin gibt es die Dienstanweisung für das pädagogisch-therapeutische Fachpersonal bereits seit 2018. Die Antwort des Senates auf die SKA bestätigt im Grunde nur, dass eine Überbelastung aller pädagogischen Fachkräfte, die nicht nach der LehrArbzVO arbeiten, in Kauf genommen wird, damit die Statistik für den Unterrichtsausfall wesentlich positiver ausfällt, als sie in der Realität ist.
Daniel Heitmann, Erzieher an einer Grundschule
Quellen:
Dienstanweisung für das Pädagogisch-Therapeutische Fachpersonal an Schulen
Erläuterung zur Dienstanweisung für das Pädagogisch-Therapeutische Fachpersonal an Schulen
Lehrerarbeitszeitverordnung
Erläuterung zur Lehrerarbeitszeitverordnung
Schriftliche kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 30.06.2022 und Antwort des Senats „Krankes Schulsystem: Wie ist die Entwicklung in Hamburg?“ (Drucksache 22/8755)
Dienstvereinbarung für Untis, einzusehen auf der offiziellen Seite des Gesamtpersonalrates
Antrag der Fachgruppe PTF zur Stärkung der Professionen des pädagogischen und therapeutischen Fachpersonals auf dem Hamburger Gewerkschaftstag der GEW, am 25.04.2022
Foto: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de